Entscheidungen zu § 448a ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1998/4/16 4R136/98m

Norm: ZPO §448a
Rechtssatz: Die Verhängung einer Mutwillensstrafe im Sinn des § 448a ZPO setzt voraus, daß die Erschleichung eines bedingten Zahlungsbefehls erwiesen ist. Zur Auslegung des Begrifes "erschleichen" kann die Lehre und diee Rechtsprechung etwa zu § 69 ZPO sowie zu § 91 Abs 2 ASGG herangezogen werden (NR: GP XIX RV 195 AB 309 S. 46). Das Erschleichen setzt voraus, daß der Kläger vorsätzlich eine das Gericht in Irrtum führende Handlu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1998

RS OGH 1998/3/4 54R53/98b

Norm: ZPO §448a
Rechtssatz: Ein Massenkläger, der gerichtsbekannt schon mehrfach gegen die Aufschlüsselungsvorschriften verstoßen hat, ist auch dann empfindlich (S 4.000,--) zu bestrafen, wenn der Verstoß nur einen geringfügigen Betrag (S 164,--) betrifft. Entscheidungstexte 54 R 53/98b Entscheidungstext LG Salzburg 04.03.1998 54 R 53/98b ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1998

RS OGH 1997/12/18 1R652/97x

Norm: JN §1JN §40aJN §54 Abs2ZPO §40ZPO §41 Abs2ZPO §448aZPO §477 Abs1 Z6RATG §23 Abs4KSchG §6 Abs1 Z15 BGBl 141/1996 Amtsblatt L127 0019 10.06.1995
Rechtssatz: Für noch akzessorische vorprozessuale Inkassospesen ist der Rechtsweg unzulässig. Sie können nur im Rahmen des Kostenverzeichnisses berücksichtigt werden, und zwar insoweit, als mit einem bloßem anwaltlichen Mahnschreiben nicht das Auslangen hätte gefunden werden können. Dabei ist eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1997

RS OGH 1997/9/12 1R957/96y

Norm: ZPO §448aZPO §517
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 448a ZPO soll verhindern, daß für den belangten Schuldner nicht erkennbar ist, daß in einem Klagebegehren Nebenforderungen im Sinne des § 54 Abs 2 JN geltend gemacht werden. Der Rekurs gegen die Mutwillensstrafe ist unabhängig vom Streitwert der Hauptsache zulässig. Entscheidungstexte 1 R 957/96y Entscheidungstext HG Wien 12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1997

RS OGH 1997/6/24 1Ob114/97i, 1Ob235/97h

Norm: ZPO §220ZPO §448aZPO §517
Rechtssatz: Gegen die Verhängung einer Mutwillensstrafe nach § 448a Abs 1 ZPO durch das Erstgericht ist nach wie vor unabhängig vom Wert des Streitgegenstands und ungeachtet der Tatsache, daß § 220 ZPO in § 517 ZPO in der Fassung des Art IV Z 107 ZVN 1983 und Art II Z 5 ZVN 1986 nicht genannt ist, der Rekurs an die zweite Instanz zulässig. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1997

Entscheidungen 1-5 von 5