Entscheidungen zu § 43 Abs. 2 ZPO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/27 99/16/0452

Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und dem Mängelbehebungsvorbringen ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Gegen die Beschwerdeführerin als beklagte Partei war zu 7 Cg 26/99i des Landesgerichtes Feldkirch Klage auf Zahlung von S 138.000,-- erhoben worden, wofür der klagenden Partei mit Wirkung vom Tag der Klagseinbringung Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z. 1 bis 3 ZPO bewilligt worden war. Während der Klage in ers... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.01.2000

RS Vwgh 2000/1/27 99/16/0452

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20;GGG 1984 TP1 Anm5;ZPO §43 Abs2;
Rechtssatz: Dass die zivilgerichtliche Judikatur die nach Billigkeitsgrundsätzen vorzunehmende Kostenentscheidung gem § 43 Abs 2 ZPO so trifft, dass die "gesamten Kosten", nur ausgehend von dem jeweils ersiegten Betrag berechnet werden, kann im Bereich der Gerichtsgebühren, wo an form... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.2000

RS Vwgh 2000/1/27 99/16/0452

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20;GGG 1984 TP1 Anm5;ZPO §43 Abs2;ZPO §70;
Rechtssatz: Die Berechnung der Pauschalgebühr nach TP 1 GGG hat der Höhe nach anders zu erfolgen, als die Berechnung des Prozesskostenersatzes gegenüber dem Prozessgegner gem § 43 Abs 2 ZPO. Die letztgenannte Bestimmung spielt im Gerichtsgebührenrecht nur insoweit eine Rolle, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.2000

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