Begründung: Die klagende Partei wendet sich gegen die im zweiten Rechtsgang erfolgte Stattgebung des Eventualbegehrens; die beklagte Partei bekämpft die Abweisung des Hauptbegehrens. Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der beklagten Partei 1.1. Die Einvernahme des - zur Aussage bereiten - Notars Dr. Z***** durch das Berufungsgericht vermochte schon deshalb keinen Verfahrensmangel iSd § 503 Z 2 ZPO zu bilden, weil es sich dabei nicht um einen - von der zi... mehr lesen...
Norm: ZPO §321ZPO §323ZPO §339
Rechtssatz:
Gründe: , die eine Aussageverweigerung rechtfertigen können, sind nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Es ist allein Sache des Zeugen,
Gründe: für eine Aussageverweigerung vorzubringen. Entscheidungstexte 1 Ob 310/97p Entscheidungstext OGH 28.10.1997 1 Ob 310/97p Veröff: SZ 70/223 6 Ob 252... mehr lesen...