Entscheidungen zu § 248 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2011/3/15 1R292/10h

Begründung: 1. Innerhalb der Einspruchsfrist richtete der Anwalt des Beklagten einen mit „Vertretungsmitteilung/Einspruch“ bezeichneten Schriftsatz an das Gericht mit folgendem Text: „Ich habe der [Anwaltskanzlei] Vollmacht erteilt und sie beauftragt, mich in diesem Verfahren zu vertreten. Gegen den bedingten Zahlungsbefehl vom 28.5.2010 erhebe ich Einspruch.“ 2. Danach beantragte die Klägerin mit einem Schriftsatz, den Einspruch zurückzuweisen und ein Versäumungsurteil zu fällen. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.2011

TE OGH 2007/3/1 7Ra16/07k

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Entscheidung | OGH | 01.03.2007

RS OGH 2007/3/1 7Ra16/07k

Norm: ZPO §246 Z3ZPO §248 Abs1KO §7EO §7 Abs3
Rechtssatz: Nach Zustellung eines Zahlungsbefehles per Konkurseröffnung ist nach Fällung des Fortsetzungsbeschlusses die Erhebung eines Einspruches bzw der Ablauf der Einspruchsfrist abzuwarten. Der Einspruch ist der einzige im Gesetz vorgesehene Rechtsbehelf gegen einen Zahlungsbefehl, wird ein solcher nicht erhoben, erwächst der Zahlungsbefehl ipso iure in Rechtskraft. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.2007

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