Norm: ZPO §17AHG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Zulassung des regreßpflichtigen Organs als Nebenintervenienten im Amtshaftungsverfahren ist nicht von einer vorangegangenen Streitverkündung abhängig. Entscheidungstexte 14 R 164/98k Entscheidungstext OLG Wien 22.09.1998 14 R 164/98k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §861ABGB §918 Ib6ZPO §17ZPO §21ZPO §41 C2ZPO §47
Rechtssatz: Wird von den Hauptparteien im Zuge des Berufungsverfahrens ein gerichtlicher Vergleich (mit gegenseitiger Kostenaufhebung) abgeschlossen, verletzt die Partei, die ihrem Vertragspartner den Streit verkündet hatte, worauf dieser auf ihrer Seite dem Verfahren als Nebenintervenient beitrat, jedenfalls dann keine nachvertraglichen (nachwirkenden) Treuepflichten und Sorg... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn nicht über Rechtsschutzanträge abgesprochen wird, kann einer Partei bei unveränderten Verhältnissen nicht die Möglichkeit wiederholter Antragstellung über dieselbe Streitfrage gegeben werden. Wird der Antrag auf Beitritt des Nebenintervenienten vom Gericht zurückgewiesen, kann er nicht neuerlich eingebracht werden. Entscheidungstexte 15 R 227/97f Entscheidungstext OLG Wien 04.03.1998 15 R 227/97f mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1037ZPO §17 AZPO §19 IAZPO §20 IZPO §21
Rechtssatz: Aus der Bindungswirkung des Vorprozesses des zahlenden Gesamtschuldners für den trotz Streitverkündung nicht beitretenden anderen Gesamtschuldner ergibt sich, dass der zahlende Gesamtschuldner vom Mitschuldner gemäß § 1037 ABGB auch Ersatz für die Kosten des Vorprozesses und den dem Geschädigten gezahlten Verzögerungsschaden verlangen kann. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 BZPO §17 C
Rechtssatz: Das Interesse des Hauptschuldners am Obsiegen des Gläubigers im Prozeß gegen einen Interzedenten (Garanten des Hauptschuldners), gegen einen debitor cessus im Rahmen eines zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger zur Besicherung geschlossenen Zessionsvertrags oder gegen den vom Hauptschuldner zur Zahlung an dessen Gläubiger angewiesenen Schuldner, das nur damit begründet wird, daß sich die Summe der geg... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §502 AZPO §502 GZPO §502 KZPO §461
Rechtssatz: Einem Nebenintervenienten, der nicht Partei des Verfahrens ist und dessen Nebenintervention in einem rechtskräftig abgeschlossenen Zwischenverfahren als unzulässig erkannt wurde, fehlt die Rechtsmittellegitimation zur Anfechtung des (hier: Berufungsurteiles) Urteiles. Entscheidungstexte 5 Ob 2087/96i Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §19 IAZPO §20 IASGG §65 Abs1 Z4
Rechtssatz: Dem Masseverwalter, der im Verfahren gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG auf Seiten des beklagten Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen als Nebenintervenient beigetreten ist, kommt lediglich die Stellung eines einfachen Nebenintervenienten zu. Entscheidungstexte 8 ObS 52/97y Entscheidungstext OGH 23.05.1997 8 ObS 52/97y... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CKO §6KO §27
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner kann auf Seiten des Masseverwalters dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beitreten, sofern die Voraussetzungen für die Nebenintervention vorliegen. (Hier: kein eigenes rechtliches Interesse des Gemeinschuldners am Obsiegen des Masseverwalters, weil der Gemeinschuldner bei Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Liegenschaft nicht verfügungsbefugt ist.) Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §17
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse muss konkret sein; die bloße Möglichkeit, dass die Entscheidung die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berühren könnte, reicht nicht aus. Ein rechtliches Interesse hat zum Beispiel ein Solidarschuldner im Rechtsstreit des Gläubigers gegen den anderen Solidarschuldner, ein Bürge im Rechtsstreit des Hauptschuldners gegen den Gläubiger oder ein Wechselregresspflichtiger im Rechtsstreit gegen Aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18 Abs2ZPO §41 C2
Rechtssatz: Durch den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervenienten ist zwischen der antragstellenden Klägerin und den Nebenintervenienten ein Zwischenstreit entstanden, an dem die Beklagten nicht beteiligt sind. Die Klägerin hat daher ihre Kosten dieses Zwischenverfahrens selbst zu tragen und kann sie auch nicht zum Teil von der teilweise zurückgewiesenen Nebenintervenientin ersetzt verlangen. Weiters h... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 17 ZPO A Allgemeines B Rechtliches Interesse C Kein rechtliches Interesse European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102138 Dokumentnummer JJR_19960903_OGH0002_000ZPO00017_9600000_001 mehr lesen...