Mit Mietvertrag vom 1. Dezember 1974 mieteten die Beklagten von den Klägerinnen die im Erdgeschoß des Hauses G, K-Straße Nr. 49 gelegenen Wohnung Nr. 3. Mit Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 27. April 1978 wurde über das Vermögen des Erstbeklagten das Konkursverfahren eröffnet. Mit ihren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen erklärten die Klägerinnen die vorzeitige Auflösung des vorgenannten Mietvertrages infolge Säumigkeit der Bekl... mehr lesen...