Entscheidungen zu § 104 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

36 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 36

RS OGH 1983/1/12 1Ob833/82

Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Eine Zustellung - durch Hinterlegung nach § 104 ZPO oder zu Handen der im § 102 ZPO genannten Personen - ist bei Ortsabwesenheit des Empfängers unzulässig und demzufolge ohne rechtliche Wirkung. Auch eine Abwesenheit von nur wenigen Tagen genügt, um eine während dieser Zeit vorgenommene Zustellung rechtsunwirksam zu machen (hier: Rückkehr aus dem Urlaub nach fünf Tagen). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1983

RS OGH 1979/11/7 7Ob773/79, 9ObA120/07y

Norm: PO §186ZPO §104
Rechtssatz: Voraussetzung für die wirksame Ersatzzustellung ist, daß die Postsendung auch tatsächlich beim Zustellpostamt zur Abholung bereit gehalten wurde. Kann daher das vierzehn Tage zur Abholung bereitzuhaltendende Zustellstück vom Empfänger wegen Verlustes beim Hinterlegungspostamt nicht behoben werden, ist die Ersatzzustellung durch Hinterlegung unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1979

TE OGH 1979/8/31 6Ob11/79

Das Bezirksgericht Völkermarkt pflegt die Abhandlung über das Vermögen des am 4. Juli 1977 verstorbenen Landwirts Primus K sen. In den Nachlaß fällt ein Erbhof im Sinne des Kärntner Erbhöfegesetzes. Der Übernehmer ist gerichtlich zu bestimmen. Das Landesgericht Klagenfurt entschied mit Beschluß vom 9. Oktober 1978, 5 Nc 20/78-2, daß der älteste Sohn, Primus K jun., gemäß § 7 Z. 4 lit. b KtnErbhöfeG von der Übernahme des Hofes ausgeschlossen sei. Das Abhandlungsgericht verfügte die Z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1979

RS OGH 1979/8/31 6Ob11/79

Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Eine berufsbedingte und daher zwar regelmäßige, aber die gesamte Arbeitswoche und daher nicht bloß tagsüber währende Abwesenheit aus der Gemeinde, in der der Zustellort liegt, macht eine dort vorgenommene Ersatzzustellung wirkungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 11/79 Entscheidungstext OGH 31.08.1979 6 Ob 11/79 Veröff: SZ 52/128 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1979

RS OGH 1979/8/31 6Ob11/79, 1Ob793/82

Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die mündliche Ermächtigung des Empfängers gegenüber dem Postzusteller, für ihn bestimmte Poststücke einer bestimmten Person auszufolgen, stellt keine gegenüber dem Zustellpostamt in Schriftform zu erklärende Postvollmacht dar und muß daher bei der Beurteilung, ob die gesetzlichen Zustellvorschriften eingehalten wurden, unbeachtet bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1979

RS OGH 1979/5/22 5Ob621/79, 5Ob515/81, 5Ob589/82, 2Ob564/82, 4Ob590/82, 6Ob555/83, 1Ob654/84, 8Ob552

Norm: ZPO §104ZustG §17
Rechtssatz: Voraussetzung einer wirksamen Ersatzzustellung durch Hinterlegung ist, daß die Partei die Möglichkeit hatte, der Hinterlegungsanzeige (Aufforderung) Folge zu leisten. Eine solche Möglichkeit besteht nicht, wenn der Empfänger ortsabwesend, etwa zu Urlaubszwecken verreist ist. Entscheidungstexte 5 Ob 621/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 5 Ob 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1979

RS OGH 1979/3/13 4Ob22/79, 4Ob24/82, 1Ob317/98v

Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die für Klagen und gemäß § 107 gleichgestellte Schriftstücke geltenden Zustellvorschriften des § 106 ZPO gelten nicht für gerichtliche Urteile - insbesondere solche nach § 396 ZPO -; daher Hinterlegung ohne des Erfordernis eines Aufforderungsverfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 22/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 22/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1979

RS OGH 1977/12/20 4Ob548/77, 4Ob50/82, 7Ob763/82

Norm: ZPO §104
Rechtssatz: Für die Annahme einer "Ortsabwesenheit" genügt eine kurzfristige Abwesenheit tagsüber nicht; es muß sich vielmehr um eine in ihrer Dauer entweder unbestimmte oder aber um eine, wenn auch kurzfristige, so doch unregelmäßige und nicht voraussehbare Abwesenheit vom Zustellungsort handeln. Entscheidungstexte 4 Ob 548/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

RS OGH 1977/10/11 5Ob641/77

Norm: ZPO §104
Rechtssatz: Kann ein Geschäftsführer, der dem Zusteller nicht bekannt war, trotz vorangegangener Aufforderung auch beim zweiten Zustellversuch dem Zusteller seine Berechtigung zur Entgegennahme der eigenhändig zuzustellenden Sendung nicht nachweisen, ist die Sendung zu hinterlegen; die Hinterlegung hat die Wirkung der Zustellung und setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1977

RS OGH 1973/10/23 13Os129/73 (13Os130/73), 13Os165/74

Norm: StPO §80StPO §285ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Kann die Behauptung des Angeklagten, er sei zur Zeit der Urteilszustellung unter der betreffenden Anschrift unerreichbar gewesen, nicht widerlegt werden, ist die postamtliche Hinterlegung des Urteils ohne Zustellungswirkung. Entscheidungstexte 13 Os 129/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 13 Os 129/73 Veröff: RZ 1974/7 S 12 = ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1973

RS OGH 1973/5/30 7Ob101/73, 6Ob2/75, 7Ob266/75, 7Ob709/79, 5Ob602/80, 6Ob660/80, 6Ob633/81, 7Ob763/8

Norm: ZPO §104
Rechtssatz: Die Wirksamkeit der Hinterlegung eines Zustellstückes ist davon abhängig, daß bei deren Bekanntmachung an den Empfänger die gesetzlichen Vorschriften genau eingehalten werden (Fasching II 591, SZ 13/186, RZ 1936,226). Entscheidungstexte 7 Ob 101/73 Entscheidungstext OGH 30.05.1973 7 Ob 101/73 6 Ob 2/75 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1973

TE OGH 1968/1/30 4Ob573/67

Das Erstgericht erließ am 2. Juni 1967 einen Wechselzahlungsauftrag gegen die Beklagte, der laut Rückschein am 12. Juni 1967 postamtlich hinterlegt wurde. Am 19. Juni 1967 erhob die Beklagte "Einspruch". Dieser Schriftsatz ist anwaltlich nicht unterfertigt. Das Erstgericht wies den Einspruch (Einwendungen) als verspätet zurück. Diesen Beschluß bekämpfte die Beklagte mit Rekurs. Sie behauptet darin, sich am 12. Juni 1967 in S. in ihrem zweiten Geschäft aufgehalten zu haben, sie habe ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1968

RS OGH 1968/1/30 4Ob573/67

Norm: ZPO §104ZPO §106 Abs2
Rechtssatz: Unwirksamkeit einer Zustellung durch Hinterlegung im Geschäftslokal des Empfängers, auch wenn diese Form der Hinterlegung mit dem Zusteller vereinbart wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 573/67 Entscheidungstext OGH 30.01.1968 4 Ob 573/67 Veröff: JBl 1968,482 = SZ 41/12 European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1968

TE OGH 1967/11/7 8Ob308/67

Die Beklagten sind spätestens im September 1966 aus dem Hause M., R.-Gasse 24, in das Haus M., R.-Gasse 18, umgezogen. Beide Häuser liegen im gleichen Postzustellbezirk. Die polizeiliche Ummeldung erfolgte erst am 21. Februar 1967. Auf dem Meldezettel hat der Erstbeklagte vermerkt, der Wohnungswechsel habe schon am 12. August 1966 stattgefunden. Den Postzustellern dieses Zustellbezirkes war die neue Wohnung der Beklagten bekannt. Der Zusteller Wolfgang H. hinterließ, ungeachtet dessen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.1967

RS OGH 1967/11/7 8Ob308/67, 9ObA224/93, 8Ob107/99i

Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die Zustellung durch Hinterlegung an den Beklagten ist wirksam erfolgt, wenn sie zwar nicht an der vom Kläger unrichtig angegebenen Anschrift, aber an dem dem Postamt (Postzusteller) bekannten Wohnort des Beklagten vorgenommen wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 308/67 Entscheidungstext OGH 07.11.1967 8 Ob 308/67 Veröff: EvBl 1968/197 S 324 = SZ 40/14... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1967

RS OGH 1965/8/24 3Ob62/65, 8Ob198/66, 4Ob74/69, 4Ob511/75, 6Ob11/79, 1Ob833/82

Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Bei Ortsabwesenheit des Adressaten darf zu Handen der im § 102 ZPO genannten Personen nur unter den gleichen Voraussetzungen zugestellt werden, unter denen eine Ersatzzustellung nach § 104 ZPO zulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 62/65 Entscheidungstext OGH 24.08.1965 3 Ob 62/65 Veröff: EvBl 1966/35 S 41 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.08.1965

RS OGH 1963/6/7 1Ob92/63, 5Ob181/70, 7Ob226/70, 3Ob104/75, 7Ob266/75, 3Ob578/76, 7Ob709/79, 5Ob32/80

Norm: ZPO §104ZPO §106ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Ist die Zustellung und Hinterlegung vorschriftsmäßig erfolgt, dann gilt der Tag der Hinterlegung als Zustelltag. Entscheidungstexte 1 Ob 92/63 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 1 Ob 92/63 5 Ob 181/70 Entscheidungstext OGH 14.11.1970 5 Ob 181/70 Beisatz: Mit weiteren Ausführungen zu den m... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1963

RS OGH 1962/1/17 1Ob2/62, 7Ob194/72

Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Wenn eine Zustellung nicht den Zustellvorschriften der ZPO entspricht, ist nicht die Zustellung nichtig, dh sie ist nicht durch einen rechtsgestaltenden Akt des Richters umzustoßen, sondern es ist eine solche mangelhaft gebliebene Zustellung vom Gericht einfach zu wiederholen. Entscheidungstexte 1 Ob 2/62 Entscheidungstext OGH 17.01.1962 1 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1962

RS OGH 1957/9/11 7Ob372/57, 3Ob60/71

Norm: ZPO §104ZPO §108
Rechtssatz: Wenn der Vorgang bei der Hinterlegung der Aufkündigung gesetzwidrig war, ist es bedeutungslos, daß die gekündigte Partei durch Zustellung der Exekutionsbewilligung von der Aufkündigung erfuhr; es ist dann auch bedeutungslos, wann sie von der Hinterlegung des Gerichtsbriefes beim Postamt erfuhr; nur der tatsächliche Erhalt des zuzustellenden Schriftstückes führt zur Sanierung des Zustellungsmangels im Sinne des... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1957

RS OGH 1957/3/20 7Ob123/57, 1Ob589/87

Norm: ZPO §104ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §514 A
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines gesetzwidrigen Zustellvorganges ist sowohl der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wie auch das Rechtsmittel des Rekurses zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 123/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 7 Ob 123/57 1 Ob 589/87 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1957

RS OGH 1956/4/11 1Ob180/56 (1Ob181/56), 12Os107/78

Norm: ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Es besteht keine Erkundigungspflicht für denjenigen, an den zugestellt werden soll. Entscheidungstexte 1 Ob 180/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 1 Ob 180/56 Schlagworte § 102 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1956

RS OGH 1955/12/7 1Ob730/55, 5Ob660/80, 3Ob137/83, 7Ob620/86, 3Ob76/00y, 4Ob90/21w

Norm: ZPO §104ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Zustellung der Ladung zur ersten Tagsatzung. Zustellschein als öffentliche Urkunde - Beweislast für den Gegenbeweis. Entscheidungstexte 1 Ob 730/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 1 Ob 730/55 Veröff: EvBl 1956/71 S 129 5 Ob 660/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 5 Ob 660/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1955

RS OGH 1955/7/20 7Ob298/55, 2Ob61/60

Norm: ZPO §104
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, wann die Hinterlegung als erfolgt anzusehen ist, kommt es nicht darauf an, in welchem Zeitpunkt der Zusteller das Schriftstück irgendeinem Postamte zum Zwecke der Hinterlegung übergeben hat, sondern vielmehr nur darauf, wann das Poststück bei demjenigen Postamte eingelangt ist, bei dem es hinterlegt werden soll und das auch auf dem Rückschein und in der hinterlassenen Anzeige als Hinterlegun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.07.1955

TE OGH 1954/11/10 1Ob564/54

Zufolge Beschlusses des Konkursgerichtes wurde "das Zwangsausgleichsverfahren abgebrochen und der Konkurs fortgesetzt". Das Konkursgericht ordnete die Zustellung dieses Beschlusses an sämtliche Gläubiger und seinen Anschlag an die Gerichtstafel an. Der Anschlag erfolgte am 16. März 1954. Den erwähnten Beschluß hat die jetzt als Rechtsmittelwerberin einschreitende Gläubigerin nicht bekämpft, obwohl dies in ihrer Interessensphäre gelegen gewesen wäre. Das Rekursgericht hat dem Rekurse d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.1954

RS OGH 1954/11/10 1Ob564/54, 2Ob559/56, 5Ob405/63, 5Ob303/76, 5Ob308/78, 8Ob1024/93, 8Ob18/97y (8Ob1

Norm: KO §173aKO §174ZPO §104ZPO §115
Rechtssatz: Die öffentliche Bekanntmachung (Anschlag an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes) hat die Wirkung der Zustellung und setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf. Die Zustellung an die Beteiligten - also auch an die Gläubiger - ist eine Ersatzzustellung und ohne rechtliche Wirkung. Entscheidungstexte 1 Ob 564/54 Entscheidungstext OGH 10.11.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1954

RS OGH 1954/10/19 5Os1167/54, 8Ob198/66, 8Ob52/69, 10Os236/71 (10Os237/71, 10Os238/71), 12Os107/78

Norm: Geo §159 Abs2StPO §80ZPO §102ZPO §104
Rechtssatz: Ersatzzustellung bei längerer Abwesenheit von der Wohnung. Entscheidungstexte 5 Os 1167/54 Entscheidungstext OGH 19.10.1954 5 Os 1167/54 Veröff: EvBl 1955/62 S 97 8 Ob 198/66 Entscheidungstext OGH 12.07.1966 8 Ob 198/66 Veröff: JBl 1967,321 = SZ 39/129 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1954

RS OGH 1954/9/29 3Ob652/54, 1Ob46/74

Norm: ZPO §104
Rechtssatz: Befindet sich der Empfänger in Untersuchungshaft, so erzeugt die Zustellung durch Hinterlegung keine Rechtskraftwirkung. Entscheidungstexte 3 Ob 652/54 Entscheidungstext OGH 29.09.1954 3 Ob 652/54 1 Ob 46/74 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 1 Ob 46/74 Beisatz: Viermonatige Haftstrafe. (T1) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1954

TE OGH 1954/6/30 3Ob390/54

Der Kläger ficht das Versäumnisurteil vom 23. November 1953, 22 C 2858/53, unter Berufung auf § 529 Z. 2 ZPO. als nichtig an mit der Behauptung, es seien ihm in diesem Verfahren weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung, noch auch das Versäumungsurteil zugestellt worden. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß Nikolaus S. in der Zeit vom 12. Oktober bis 24. Dezember 1953 sich in Untersuchungshaft befunden habe. Am 9. Oktober 1953 sei gegen die prot. Fi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1954

RS OGH 1954/6/30 3Ob390/54, 8Ob198/66, 7Ob77/69, 1Ob255/72, 1Ob148/74, 1Ob6/01s

Norm: ZPO §104ZPO §106ZPO §529 B2
Rechtssatz: Nichtigkeitsklage gegen Versäumungsurteil infolge falscher Ersatzzustellung der Klage zulässig; das Spr 29 neu erklärt die Nichtigkeitsklage nur bei fehlerhafter Entscheidungszustellung für unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 390/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 390/54 Veröff: SZ 27/191 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1954

TE OGH 1954/4/14 2Ob284/54

Der Beklagte bestritt bei der mündlichen Streitverhandlung das Klagevorbringen und beantragte Klageabweisung. Da die Ladung zur neuerlichen Streitverhandlung als "unbekannt, verzogen" zurückkam, fragte das Prozeßgericht beim Zentralmeldeamt an. Diese Anfrage beantwortete das Zentralmeldungsamt Wien am 8. Oktober 1952 damit, daß der Beklagte aus Wien, 21., D.-Straße 115, am 5. September 1952 "unbekannt wohin ab- und seither nicht neu gemeldet wurde". Diese Auskunft gab dem Erstgericht ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.04.1954

Entscheidungen 1-30 von 36