Die beklagte GesmbH befindet sich in Liquidation. Zu ihren Liquidatoren sind der Kläger und Walter H gemeinsam bestellt. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, daß ein zwischen ihm und der beklagten Partei am 19. Juni 1979 beurkundeter Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 233 KG P aufgehoben sei. In der Klage wird nicht angegeben, wer für die beklagte Partei vertretungsbefugt sei und wem die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung zuzustellen wäre. Klage und Ladung zur ersten Ta... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90ZPO §102ZPO §103 Abs3ZPO §105ZPO §106
Rechtssatz: Bringt der Liquidator einer GmbH gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft eine Klage ein, entsteht zwangsläufig eine Kollision seiner eigenen Interessen mit denen der Gesellschaft; eine Zustellung der Klage an die beklagte Gesellschaft zu seinen Handen kann daher wirksam nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/81... mehr lesen...
Norm: EO §308 D4ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Kein Verbot der Ersatzzustellung der Drittschuldnerklage an den Arbeitnehmer des Beklagten, der nicht als Nebenintervenient beigetreten ist, auch wenn dieser möglicherweise ein Interesse am Obsiegen des Klägers hat, weil er in dem der Drittschuldnerklage zugrundeliegenden Exekutionsverfahren Verpflichteter und somit bis zur Pfändung und Überweisung seiner gegenüber dem Beklagten bestehenden Lohnforderun... mehr lesen...
Auf der im Allgemeineigentum des Manfred M stehenden Liegenschaft EZ 1177 KG N ist auf Grund des Schuldscheines vom 28. Dezember 1972 (TZ 110/73) in COZ 5 das Simultanpfandrecht für die Forderung der Landeshypothekenanstalt Burgenland von 400 000 S einverleibt. Bei diesem Pfandrecht wurde auf Grund des Beschlusses des LG Eisenstadt vom 29. August 1975 3 Cg 348/75 die Klage wegen 54 709.49 S angemerkt (COZ 18). Über das Vermögen des Manfred M wurde am 6. Mai 1976 das Ausgleichsverfahre... mehr lesen...
Mit Beschluß des LG Linz vom 15. 4. 1971, S 4/71-15 bewilligte der Konkurskommissär über Antrag des Masseverwalters die kridamäßige Versteigerung der im Alleineigentum des Gemeinschuldners stehenden Liegenschaft EZ X. Dem Antrag des Masseverwalters war ein Grundbuchsauszug über die zu versteigernde Liegenschaft angeschlossen, aus dem sich ergibt, daß unter COZ 5 auf Grund des Übergabsvertrages vom 20. 8. 1963 a) ein Veräußerungsverbot für Johann S (1902) und Theresia S sowie b) die Di... mehr lesen...
Unter 1 P .../52 war beim Bezirksgericht H. die Vormundschaft über den mj. Heinrich H. (geb. am 29. Dezember 1951) anhängig; Amtsvormund ist das Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk. Am 15. März 1966 stellte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk im Einvernehmen mit dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk beim Jugendgerichtshof Wien den Antrag auf Übernahme des Vormundschaftsaktes vom Bezirksgericht H. gemäß § 22 (1) Z. 2 lit. a JGG., auf Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6JWG §29JWG §34JWG §39ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Ersatzzustellung an eine Person, die "am Rechtsstreit als Gegner des Empfängers beteiligt ist", bezieht sich im Außerstreitverfahren nicht nur auf den formellen Antragsgegner, sondern auch auf jede Person, deren Rechte im laufenden Verfahren in Widerstreit zu den Rechten des Empfängers treten können. Aus diesem Grund ist es unzulässig, den an den bisher Erziehungsbere... mehr lesen...
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Konkursgericht bewilligte mit Beschluß vom 12. April 1961, S 21/59-60, die kridamäßige Veräußerung der Liegenschaft EZ. 348 KG. W. und ersuchte das Erstgericht um den Vollzug dieses Verfahrens. In der Folge bestellte das Erstgericht einen Sachverständigen zwecks Schätzung der Liegenschaft. Mit einem späteren Beschluß genehmigte es die vom Masseverwalter vorgelegten Versteigerungsbedingungen. Das Rekursgericht wies die Rekurse des Ge... mehr lesen...
Norm: KO §119 Abs2 BZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner hat bei kridamäßiger Versteigerung ein Rekursrecht und ist als verpflichtete Partei anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 418/61 Entscheidungstext OGH 15.11.1961 3 Ob 418/61 Veröff: SZ 34/165 = EvBl 1962/42 S 48 = RZ 1962,62 3 Ob 29/65 Entscheidungstext OGH 10.03.1965 3... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren sind die Antragsgegner von der Ersatzzustellung (§103 Abs 3 ZPO) ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 98/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 98/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006046 Dokumentnummer ... mehr lesen...