Norm: ZPO §101 Abs1ZPO §103 Abs1
Rechtssatz: Am Arbeitsplatz ist eine Ersatzzustellung im Sinne des § 103 Abs 1 ZPO nicht möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 5 Ob 756/80 Schlagworte § 101 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §101 Abs1ZustG §4
Rechtssatz: Zwischen den im § 101 Abs 1 ZPO angeführten Zustellorten besteht die Wahl; sie sind gleichrangig. Anmerkung § 101 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. Entscheidungstexte 8 Ob 72/65 Entscheidungstext OGH 09.03.1965 8 Ob 72/65 Veröff: SZ 37/35 4 Ob 90/77 Ents... mehr lesen...
Das Erstgericht verpflichtete den väterlichen Großvater eines Pflegebefohlenen zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages. Das Rekursgericht wies den Rekurs, den der Großvater 21 Tage nach der postamtlichen Hinterlegung des erstgerichtlichen Beschlusses zur Post gegeben hatte, als verspätet zurück. Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluß des Rekursgerichtes auf und trug diesem eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung auf. Rech... mehr lesen...