Norm: PSG §7 Abs1
Rechtssatz: In §7 Abs1 PSG wird ausschließlich der auf die Stiftungserklärung fußenden Eintragung der Privatstiftung, nicht jedoch auch der durch eine (bloße) Zusatzurkunde ergänzten (erweiterten, abgeänderten) Privatstiftungseintragung konstitutive Wirkung zuerkannt. Entscheidungstexte 7 Ob 53/02y Entscheidungstext OGH 07.05.2002 7 Ob 53/02y ... mehr lesen...
Norm: PSG §7 Abs1
Rechtssatz: Die Privatstiftung kann bereits vor ihrer Eintragung im Firmenbuch als sogenannte "Vorstiftung" Verträge abschließen. Sie wird dabei durch die zur Vertretung der Privatstiftung berufenen Organe vertreten. Entscheidungstexte 6 Ob 189/01i Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 189/01i 2 Ob 65/08k Entscheidun... mehr lesen...