Entscheidungen zu § artikel1zu13 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2002/5/7 7Ob53/02y, 6Ob95/15m, 6Ob228/17y, 6Ob200/20k

Norm: PSG §7PSG §9PSG §10PSG §13
Rechtssatz: Das PSG ermöglicht dem Stifter, seine Stiftungserklärung in zwei getrennten Urkunden zu errichten, nämlich der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde, wobei eine solche gemäß § 10 Abs 2 PSG nur errichtet werden darf, wenn hierauf in der Stiftungsurkunde hingewiesen wird. Der bloße Hinweis in der Stiftungserklärung auf die Errichtung einer solchen Stiftungszusatzurkunde reicht aus, eine Stift... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.05.2002

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