Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1MRK Art5 II1MRK Art5 II2MRK Art5 III4a4.ZPMRK Art2
Rechtssatz: Ein nach §§ 1 Abs 1, 2 Abs 1 GRBG fassbarer Beschwerdegegenstand setzt eine strafgerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung voraus. Als solche sind Maßnahmen der staatlichen Gewalt zu verstehen, durch die jemand gegen seinen Willen an einem bestimmten, begrenzten Ort für eine gewisse Dauer festgehalten wird, wie etwa bei vorläufiger Verwahrung, Beugeha... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1MRK Art6 Abs1 II6StPO §180 Abs1StPO §193 Abs1
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte durch Säumigkeit des Gerichtes im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt, ist es ohne Bedeutung, ob den Untersuchungsrichter ein Verschulden trifft, zumal es dem Staat obliegt, das Grundrecht zu gewährleisten. Maßgeblich ist mit Blick auf § 1 Abs 1 GRBG, ob die ins Gewicht fallende Säumigkeit den Gerichten zuzurechnen ist, wobei z... mehr lesen...