Entscheidungen zu § 98 StPO

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RS UVS Oberösterreich 1993/12/31 VwSen-420048/5/Wei/Shn

Beachte Verweis auf VfSlg 11650/1988. Rechtssatz: Antrag auf Verfahrenshilfe im Maßnahmebeschwerdeverfahren unzulässig, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Verweigerung der Herausgabe von anläßlich einer Zollkontrolle abgenommenen Tabletten und Rezepten durch Polizeibehörden stellt Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Kriminalpolizeiliche Beschlagnahme kann nur eine vorläufige Sicherstellung sein, die entweder durch einen Beschlagnahmebeschluß d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.12.1993

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