Entscheidungen zu § 90h Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2007/10/3 13Os93/07m (13Os94/07h)

Norm: StPO §90h Abs2MRK Art6 Abs3 litb
Rechtssatz: Eine mündliche Verkündung des Beschlusses nach § 90h Abs 2 StPO ist nicht vorgesehen. Die gerichtliche Entscheidung wird erst durch Übergabe der schriftlichen Fassung des Fortsetzungsbeschlusses an die Geschäftsstelle zur Ausfertigung existent. Für eine Planwidrigkeit hinsichtlich der vom Gesetz nicht eingeräumten Möglichkeit zur Verkündung eines Fortsetzungsbeschlusses in einer Hauptverhandlun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2007

RS OGH 2005/4/5 14Os24/05v, 15Os1/05v, 15Os42/07a, 13Os93/07m (13Os94/07h), 15Os48/08k, 12Os151/12s,

Norm: StPO §90aStPO §90bStPO §90c Abs4StPO §90c Abs5StPO §90h Abs2StPO (ab 2008) §203iStPO (ab 2008) §207
Rechtssatz: Entschließt sich das Gericht zu einer Mitteilung nach § 90c Abs 4 (§ 90b) StPO, liegt darin keine bloß prozessleitende, vielmehr eine Bindungswirkung entfaltende Verfügung. In der darauf fußenden Mitteilung nach § 90c Abs 4 (§ 90b) StPO kommt jedoch ohnehin stets die Bejahung der Diversionsvoraussetzungen des § 90a StPO zum Ausd... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.2005

RS OGH 2005/1/13 15Os147/04, 15Os32/05b

Norm: StPO §90bStPO §90cStPO §90h Abs2StPO §90h Abs5StPO §90l Abs3
Rechtssatz: Leistet der Verdächtige den vollständigen Geldbetrag nach gerichtlicher Mitteilung (§ 90 c Abs 4 StPO) in Erwartung der diversionellen Beendigung des Verfahrens, so ist der Betrag zurückzuzahlen, wenn infolge erfolgreicher Anfechtung des Beschlusses auf Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 90b, 90c Abs 5 StPO durch den Staatsanwalt (§ 90l Abs 3 StPO) die Rechtsgrundla... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.2005

RS OGH 2003/5/13 14Os56/03

Norm: StPO §90h Abs1StPO §90h Abs2
Rechtssatz: Schon aus § 90h Abs 1 StPO, wonach nur die Einleitung oder Fortsetzung des Strafverfahrens nach einem nicht bloß vorläufigen Verfolgungsrücktritt die ordentliche Wiederaufnahme erfordert, ergibt sich, dass in allen anderen Fällen das Strafverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden kann. Dem steht auch die Bestimmung des § 90h Abs 2 Z 1 bis 3 StPO nicht entgegen, weil diese bloß eine prozessuale ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.2003

RS OGH 2003/5/13 14Os56/03

Norm: StPO §90a Abs2StPO §90h Abs1StPO §90h Abs2
Rechtssatz: Treten im Rahmen eines schwebenden Diversionsverfahrens - also nach dem Diversionsanbot oder nach einem bloß vorläufigen Rücktritt der Staatsanwaltschaft von der Verfolgung oder nach einer bloß vorläufigen Verfahrenseinstellung durch das Gericht - Umstände ein, die den Wegfall der im § 90a Abs 2 Z 1 bis 3 StPO genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein diversionelles Vorgehen bede... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.2003

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