Norm: StPO §90aStPO §90bStPO §90c Abs5StPO §90d Abs1StPO §90d Abs5StPO §90f Abs1StPO §90f Abs4StPO §90g Abs1StPO §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 A
Rechtssatz: Beschlüsse nach §§ 90c Abs 5, 90d Abs 1 und 5, 90f Abs 1 und 4, 90g Abs 1 (iVm § 90b) StPO sind ebenso wie die Abweisung des Antrags auf Einstellung des Strafverfahrens nach dem Hauptstück IXa der StPO derart zu begründen, dass ersichtlich wird, warum das Gericht die Voraussetzungen des §... mehr lesen...
Norm: StPO §90a Abs2StPO §90g Abs1
Rechtssatz: Angesichts des Umstandes, dass eine planwidrige Lücke des § 90a Abs 2 StPO nicht erkennbar ist, darf ein Geständnis zwar im Fall des § 90g Abs 1 StPO (und auch dort unabhängig von fehlender Zustimmung des Verletzten [vgl § 7 Abs 4 JGG]), nicht aber als generelle Voraussetzung für diversionelle Erledigung angesehen werden. Entscheidungstexte 13 Os... mehr lesen...