Entscheidungen zu § 79 Abs. 4 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-18 von 18

TE OGH 2008/10/14 14Os138/08p

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Entscheidung | OGH | 14.10.2008

TE OGH 2007/9/27 12Os95/07y

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Entscheidung | OGH | 27.09.2007

TE OGH 2005/5/10 14Os37/05f

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Entscheidung | OGH | 10.05.2005

RS OGH 2005/5/10 14Os37/05f

Norm: StPO §79 Abs4StPO §294 Abs2StPO §447StPO §459StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1StPO §478 Abs2
Rechtssatz: Wurde das angemeldete Rechtsmittel gegen ein Abwesenheitsurteil vom Verteidiger ausgeführt, erwirbt der Angeklagte auch dann kein Recht zur neuerlichen Ausführung dieses Rechtsmittels, wenn das Abwesenheitsurteil ihm erst danach gemäß den §§ 447, 79 Abs 4 zweiter Satz StPO zugestellt wurde. Denn nicht anders als § 294 Abs 2 StPO sieht auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.2005

TE OGH 2003/5/14 13Os63/03

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Entscheidung | OGH | 14.05.2003

TE OGH 2003/4/30 13Os51/03

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Entscheidung | OGH | 30.04.2003

RS OGH 2003/3/26 13Os35/03 (13Os36/03)

Norm: StPO §79 Abs1StPO §79 Abs4StPO §410 Abs1StPO §410 Abs2
Rechtssatz: Aus der von § 410 Abs 1 StPO den Gerichten auferlegten Pflicht, gegebenenfalls, und zwar ungeachtet allfälliger Anträge des Verurteilten, von Amts wegen nach §31a StGB vorzugehen, folgt - von nachträglichem Absehen von einer Zusatzstrafe nach § 40 zweiter Satz StGB abgesehen - zwingend, dass dem Verurteilten auch dann das von § 410 Abs 2 StPO eingeräumte Anfechtungsrecht z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.2003

TE OGH 2003/3/6 12Os19/03

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Entscheidung | OGH | 06.03.2003

RS OGH 2001/1/25 15Os103/00 (15Os104/00, 15Os105/00, 15Os106/00, 15Os107/00, 15Os108/00, 15Os109/00)

Norm: StPO aF §79 Abs2StPO §79 Abs4
Rechtssatz: Dem in Abwesenheit Verurteilten muss - unabhängig von einer Rechtsmittelerklärung und Rechtsmittelausführung seines Verteidigers - die nur mittels Zustellung des Abwesenheitsurteils zu seinen eigenen Handen gesicherte Möglichkeit eines Einspruchs offenstehen, um allenfalls vorbringen zu können, dass ihm die Vorladung zur Hauptverhandlung nicht gehörig zugestellt oder dass er von der Teilnahme an d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2001

TE OGH 1990/5/15 15Os21/90 (15Os22/90, 15Os23/90, 15Os24/90)

Gründe: Aus dem Akt U 122/88 des Bezirksgerichtes Langenlois ergibt sich folgender Sachverhalt: Das genannte Gericht nahm über Antrag des Bezirksanwaltes Vorerhebungen wegen eines Verkehrsunfalls vor. Noch vor dem Abschluß dieser Vorerhebungen wurden für die Unfallsbeteiligten von Rechtsanwälten Vollmachtsurkunden vorgelegt, und zwar durch Dr. Ferdinand Weber für Johann D*** sowie durch Dr. Wolfgang Grohmann und Dr. Helmut Paul für Dietrich S*** (ON 3 und 4). Am 26.April 1989 erli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.05.1990

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1971/12/9 9Os182/71, 12Os138/72, 13Os61/75, 15Os103/00 (15Os104/00, 15Os105/00, 15Os106/00, 1

Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §284 Abs4 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die Urteilsabschrift ist zur Rechtsmittelausführung dem schon für die Hauptverhandlung bestellten Armenvertreter zuzufertigen. - Unter Ergreifung eines Rechtsmittels ist sowohl dessen Anmeldung als auch dessen Ausführung zu verstehen. Entscheidungstexte 9 Os 182/71 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1971

RS OGH 1970/3/24 9Os134/69 (9Os135/69 - 9Os139/69), 10Os236/71 (10Os237/71 - 10Os238/71), 12Os197/71

Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §79 Abs4StPO §286 Abs1StPO §296 Abs3StPO §471 Abs1
Rechtssatz: 1./ Die Vorladung zum Gerichtstag ist dem Angeklagten nicht zur eigenen Hand zuzustellen. 2./ Es ist Sache des Angeklagten, Vorsorge zu treffen, daß er von der zu erwartenden Anberaumung des Gerichtstages rechtzeitig verständigt werden kann; entzieht er sich der Zustellung der Vorladung, so ist dies ein schlüssiger Verzicht auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1970

RS OGH 1954/11/19 5Os1292/54, 5Os1341/55, 9Os87/60 (9Os102/60), 11Os57/65, 9Os189/71, 13Os48/72 (13O

Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4
Rechtssatz: Hat der Angeklagte bereits die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet und um die Beistellung eines Armenverteidigers gebeten, so darf die Urteilsausfertigung nicht mehr ihm zugestellt werden, sondern sie ist bereits dem zu bestellenden Armenverteidiger zuzustellen. Entscheidungstexte 5 Os 1292/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1954

RS OGH 1949/11/24 3Os614/49, 10Os232/71 (10Os233/71 - 10Os235/71), 11Os168/76, 11Os20/77, 13Os45/77

Norm: StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §83 Abs4StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 79 Abs 2 StPO, dass die Zustellung an die Partei oder ihren bestellten Vertreter erfolgen kann, gilt nicht für Abwesenheitsurteile. Diese müssen nach den §§ 427, 459 letzter Satz StPO stets dem Verurteilten zugestellt werden. Die Frist zur Rechtsmittelerhebung und zur Erhebung des Einspruchs beginnt erst mit der Zustellung des Urt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1949

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