Norm: StPO §7 Abs2StPO §49 Z4StPO §164 Abs1StPO §164 Abs4StPO §245 Abs2StPO §281 Abs1 Z11MRK Art6StGB §32StGB §33
Rechtssatz: Dem Angeklagten darf aus seinem Verteidigungsverhalten im Strafverfahren prinzipiell (auch bei der Sanktionsfindung) kein Nachteil erwachsen. Dies folgt aus dem – verfassungsrechtlich aus Art 6 Abs 2 MRK abzuleitenden, einfachgesetzlich in § 7 Abs 2 erster Satz StPO ausdrücklich normierten – Verbot des Zwangs zur Selbst... mehr lesen...
Norm: StPO §7 Abs2 BStPO §245 Abs2StPO §258 Abs2StPO §281 Abs1 Z5MRK Art6 Abs2 III
Rechtssatz: Die beweiswürdigende Wertung des Schweigens des Angeklagten zur Schuldfrage (§ 245 Abs 2 StPO) ist nicht unter allen Umständen ausgeschlossen. Unvereinbar mit dem Recht zu schweigen ist es lediglich, eine Verurteilung ausschließlich oder hauptsächlich auf das Schweigen des Angeklagten oder auf die Weigerung, Fragen zu beantworten oder gegen sich selbs... mehr lesen...