Entscheidungen zu § 52 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2009/10/6 14Os95/09s

Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 16. Dezember 2008, GZ 034 Hv 56/08i-35, wurde Daniel L***** des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 3 erster Fall StGB idF BGBl I Nr 15/2004 schuldig erkannt, weil er „seit einem nicht festzustellenden Zeitpunkt bis zum 10. Juli 2007 in Wien pornographische Darstellungen minderjähriger Personen verschafft und besessen hatte, indem er 21 Bilddateien und 10 Videodat... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.10.2009

TE OGH 2009/4/2 7Bs95/09h

B e g r ü n d u n g : Von der Staatsanwaltschaft Salzburg wird zu 3 St 161/08p ein Ermittlungsverfahren gegen J***** F***** wegen des Verdachtes des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach dem § 207 Abs 1, 2 und 3 StGB sowie der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach dem § 208 Abs 1 StGB und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 StGB geführt. Zufolge des Abschlussberichtes des Landespolizeikommandos für S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.04.2009

RS OGH 2002/12/19 14Nds73/02

Norm: StPO §52 Abs1StPO §54 Abs1
Rechtssatz: Einen "Wohnsitz" iS der §§ 52, 54 StPO, welcher Begriff mit jenem nach § 66 JN übereinstimmt, hat eine Person an jenem Ort, an welchem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen. Die polizeiliche An- oder Abmeldung in einer Stadt bildet keinen hinreichenden Beweis für das Begründen oder Aufheben eines Wohns... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2002

RS OGH 1995/3/9 12Nds143/94

Norm: StPO §52 Abs1
Rechtssatz: Dem Gerichtsstand des Wohnsitzes kommt nach dem Gesetz nur gegenüber jenem des Tatortes subsidiäre Bedeutung zu. Entscheidungstexte 12 Nds 143/94 Entscheidungstext OGH 09.03.1995 12 Nds 143/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0096648 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1995

RS OGH 1993/9/29 13Os126/93 (13Os127/93)

Norm: StPO §52 Abs1
Rechtssatz: Die Abtretung eines auf Grund einer Anzeige beim Gericht des Wohnsitzes, Aufenthaltes oder der Betretung des Beschuldigten eingeleiteten Strafverfahrens an das Tatortgericht kann nur auf Antrag des Staatsanwaltes, des Privatklägers oder des Beschuldigten nicht aber von Amts wegen erfolgen. Entscheidungstexte 13 Os 126/93 Entscheidungstext OGH 29.09.199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1993

RS OGH 1966/1/25 10Nds20/66

Norm: StPO §51 Abs1StPO §52 Abs1
Rechtssatz: Solange der Tatort noch nicht eindeutig feststeht, kann die Bestimmung des § 52 Abs 1 letzter Satz StPO noch nicht zum Zuge kommen. Es bleibt daher bis dahin bei der Zuständigkeit nach dem ersten Satz dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 10 Nds 20/66 Entscheidungstext OGH 25.01.1966 10 Nds 20/66 Veröff: SSt XXXVII/3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1966

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