Entscheidungen zu § 514 Abs. 5 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2011/2/16 15Os76/10f (15Os77/10b)

Norm: StPO §32 Abs1StPO §281 Abs1 Z1StPO §514 Abs5
Rechtssatz: Das Schöffengericht war bei einer bis zum 17. Juni 2009 stattfindenden Hauptverhandlung durch Teilnahme von zwei Berufsrichtern gehörig besetzt, wurde doch die Novellierung des § 32 Abs 1 StPO, mit der der beisitzende Richter eliminiert wurde, erst am 17. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2009/52) kundgemacht. Daran vermag auch die Anordnung des rückwirkenden Inkrafttretens per... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.2011

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