Entscheidungen zu § 471 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2003/5/14 13Os63/03

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Entscheidung | OGH | 14.05.2003

RS OGH 1977/2/16 10Os15/77

Norm: StPO §41 Abs2StPO §292StPO §471 Abs1
Rechtssatz: Aufhebung des Rechtsmittelverfahrens (auf Grund einer Beschwerde nach § 33 StPO) das ohne Beiziehung des ausgewiesenen Verteidigers angeführt wurde. Entscheidungstexte 10 Os 15/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 10 Os 15/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1977

RS OGH 1970/3/24 9Os134/69 (9Os135/69 - 9Os139/69), 10Os236/71 (10Os237/71 - 10Os238/71), 12Os197/71

Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §79 Abs4StPO §286 Abs1StPO §296 Abs3StPO §471 Abs1
Rechtssatz: 1./ Die Vorladung zum Gerichtstag ist dem Angeklagten nicht zur eigenen Hand zuzustellen. 2./ Es ist Sache des Angeklagten, Vorsorge zu treffen, daß er von der zu erwartenden Anberaumung des Gerichtstages rechtzeitig verständigt werden kann; entzieht er sich der Zustellung der Vorladung, so ist dies ein schlüssiger Verzicht auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1970

RS OGH 1950/12/4 3Os312/50

Norm: StPO §469StPO §471 Abs1StPO §474StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Wurde gegen ein Urteil im vereinfachten Verfahren Berufung wegen Schuld und Strafe angemeldet, beziehen sich aber die Berufungsausführungen ausschließlich auf die Strafe, so darf sich das Berufungsgericht nicht auf die Entscheidung über die Strafberufung beschränken, sondern muss einen Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung über die Berufung, und zwar auch, soweit sie gegen den ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.12.1950

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