Entscheidungen zu § 466 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2007/6/20 13Os73/07w

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Entscheidung | OGH | 20.06.2007

RS OGH 2007/6/20 13Os73/07w

Norm: StPO §234StPO §269StPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1StPO §466 Abs2
Rechtssatz: § 284 Abs 1 zweiter Satz StPO stellt im auffallenden Unterschied zu § 466 Abs 2 StPO gezielt nur auf Abwesenheit des Angeklagten oder Betroffenen (§ 430 Abs 2 StPO) bei der Urteilsverkündung infolge seiner aus Gründen der Sitzungspolizei veranlassten Entfernung ab (WK-StPO § 284 Rz 3). Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.2007

TE OGH 2007/3/27 11Os133/06b

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Entscheidung | OGH | 27.03.2007

TE OGH 2004/3/11 12Os13/04

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Entscheidung | OGH | 11.03.2004

TE OGH 1997/6/18 13Os83/97

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Entscheidung | OGH | 18.06.1997

RS OGH 1995/1/31 14Os194/94, 11Os133/06b, 15Os170/15m (15Os171/15h, 15Os172/15f, 15Os173/15b, 15Os17

Norm: StPO §3StPO §466 Abs2StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 3 StPO ist das Gericht verpflichtet, den Beschuldigten auch dort, wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, über seine Rechte zu belehren. Da bei einem Abwesenheitsurteil eine mündliche Rechtsmittelbelehrung im Anschluß an die Urteilsverkündung nicht in Betracht kommt, bestimmt § 152 Abs 3 Geo, daß mit dem Abwesenheitsurteil stets eine (schriftliche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1995

RS OGH 1993/2/11 15Os3/93 (15Os4/93)

Norm: StPO §31 AStPO §457StPO §466 Abs2
Rechtssatz: Die Anwesenheit des Anklägers bei der Urteilsverkündung wurde vom Prozeßgesetzgeber als derartige Selbstverständlichkeit angesehen, daß eine ausdrückliche Regelung des Beginns des Fristenlaufes für die Rechtsmittelanmeldung nur für den bei Verkündigung des Urteiles nicht anwesenden Angeklagten, nicht jedoch für den Fall der Abwesenheit des Anklägers getroffen wurde (§ 466 Abs 2 StPO). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1993

TE OGH 1988/2/11 12Os18/88

Gründe: Josef S*** wurde mit dem - auch Teilfreisprüche enthaltenden - Abwesenheitsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 15. Oktober 1986, GZ 38 Vr 203/86-30, der Vergehen des Betruges nach § 146 StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (1. Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 StGB zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Vorhaft vom 17.März 1986, 16.00 Uhr bis 24.April 1986, 17.45 Uhr auf die verhängte Strafe anger... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.1988

RS OGH 1988/2/11 12Os18/88, 11Os133/06b, 13Os19/22a (13Os20/22y)

Norm: StPO §3StPO §427StPO §466 Abs2
Rechtssatz: Bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils gemäß § 427 Abs 1 StPO ist eine erschöpfende Rechtsmittelbelehrung zu erteilen. Eine unvollständige Rechtsmittelbelehrung, die keinen Hinweis auf die im § 427 Abs3 StPO vorgesehene Einspruchsmöglichkeit sowie auf die dreitägige Präklusivfrist des § 466 Abs 2 StPO enthält, ist daher gesetzwidrig. Der OGH hebt gemäß § 292 letzter Satz StPO alle dem unges... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1988

RS OGH 1969/1/29 12Os15/69 (12Os16/69), 10Os7/72, 11Os20/77, 12Os18/88, 14Os194/94, 13Os83/97, 11Os1

Norm: Geo §152 Abs3StPO §3StPO §466 Abs2StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Nur die Zustellung einer richtigen Rechtsmittelbelehrung entspricht der Vorschrift des § 152 Abs 2 Geo. Der Richter (Vorsitzende) hat durch ausdrückliche Zustellverfügung vorzusorgen, daß diesem Erfordernis von der Geschäftsstelle auch wirklich entsprochen wird. Entscheidungstexte 12 Os 15/69 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1969

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