Norm: StGB §21 Abs2StPO §435
Rechtssatz: Maßnahme gemäß § 290 StPO bezüglich der gemäß § 21 Abs 2 StGB ausgesprochenen Einweisung nur, wenn der dafür nötige Sachverhalt nicht ausreichend konkret festgestellt ist (Feststellungsmangel). Entscheidungstexte 9 Os 190/78 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 9 Os 190/78 European Case Law Ide... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Dezember 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Angeklagte Adolf A 1. des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB /Punkt A) des Schuldspruches/, 2. des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB /Punkt B) des Schuldspruches/ und 3. des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauc... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Kurt Hans A und Reinhard B gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem sie des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach § 15, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt worden waren, sind vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 19. Oktober 1978, GZ 13 Os 165/78-4, dem der maßgebliche Sachverhalt zu entnehmen ist, schon bei einer nichtöffent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Juni 1939 geborene beschäftigungslose Walter A des Verbrechens des Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB. und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über ihn hiefür nach dem § 129 StGB. unter Bedachtnahme auf § 28 StGB. eine Freiheitsstrafe in der Dauer von dreieinhalb Jahren und ordnete gemäß dem § 23 StGB. die Unterbringung des A... mehr lesen...
Norm: StPO §435
Rechtssatz: Wird der Strafausspruch aufgehoben ist auch der Ausspruch über die Anordnungen gemäß §§ 21 Abs 2 ff StGB aufzuheben. Entscheidungstexte 10 Os 26/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1978 10 Os 26/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0101733 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §435
Rechtssatz: Bloßes Bestreiten der festgestellten Tatsachen ist keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 134/77 Entscheidungstext OGH 04.11.1977 13 Os 134/77 9 Os 145/80 Entscheidungstext OGH 28.10.1980 9 Os 145/80 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2StPO §435
Rechtssatz: Der Rechtsmittelantrag auf Unterbringung gemäß § 22 StGB ist (bei angeordneter Maßnahme gemäß § 23 StGB) als Antrag auf Aufhebung der Einweisung gemäß § 23 StGB aufzufassen. Entscheidungstexte 10 Os 107/77 Entscheidungstext OGH 31.10.1977 10 Os 107/77 10 Os 122/79 Entscheidungstext OGH 03... mehr lesen...
Norm: StGB §22StPO §281 Z11 AStPO §345 Z13StPO §435
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung kann vom Angeklagten, weil es ihm nicht zum Nachteil gereicht, mit Nichtigkeitsbeschwerde nicht bekämpft werden. Entscheidungstexte 12 Os 146/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 12 Os 146/76 Veröff: EvBl 1977/117 S 243 12 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2 CStGB §22StGB §23StPO aF §281 Abs1 Z11 CStPO §435
Rechtssatz: Anfechtung der Entscheidung über Anordnung der Anstaltsunterbringung (hier gemäß § 23 StGB) wegen Nichtigkeit (§§ 281 Abs 1 Z 11, 345 Abs 1 Z 13 StPO) nur bei Verletzung materiellrechtlicher Vorschriften, die dem richterlichen Ermessen keinen Spielraum lassen, so etwa wenn die Grundvoraussetzungen für eine solche Anstaltsunterbringung (§ 23 Abs 1 Z 1 und 2 StGB) n... mehr lesen...