Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer, er ist Rechtsanwalt in Wien, wurde mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. November 1987, Zlen. D 43/85, D 130/86, D 151/86, D 166/86, D 192/86 und D 224/86, wegen mehrfacher Vergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zur Disziplinarstrafe der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer von z... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungEMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §35DSt 1990 §51 Abs4StPO §427 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die in Abwesenheit des Rechtsanwaltes verhängte Disziplinarstrafe
der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer
von zwei Monaten ... mehr lesen...