Gründe: Galip Y***** legt inhaltlich der mittlerweile rechtswirksamen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Steyr vom 10. Juni 2009 (ON 39) zur Last, er habe am 14. Mai 2009 in Steyr im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Sanel G***** und Yusuf Gü***** 1./ Daniel S***** dadurch, dass sie auf diesen mit Fäusten einschlugen und mit Füßen auf ihn eintraten und dessen Geldbörse samt 150 Euro Bargeld und sein Handy im Wert von 20 Euro an sich nahmen, mit Gewalt gegen seine Perso... mehr lesen...
Norm: StPO §42 Abs2StPO §42 Abs3StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn die Tätigkeit eines Pflichtverteidigers (§ 42 Abs 2 StPO), dessen Funktion erst mit dem tatsächlichen Einschreiten des nach § 42 Abs 2 oder Abs 3 StPO bestellten Verteidigers (oder eines Wahlverteidigers) endet - aus welchen Gründen immer - über die Verrichtung der ersten Haftverhandlung hinausgeht, gebührt ihm lediglich die im § 393 Abs 3 StPO mit S 2.500,--, zuzüglich der da... mehr lesen...
Norm: StPO §42 Abs3StPO §181StPO §182
Rechtssatz: Das Einschreiten des Pflichtverteidigers statt des bestellten (und somit an sich vertretungsbefugten) Verfahrenshilfeverteidigers in der Haftverhandlung widerspricht zwar der Bestimmung des § 42 Abs 3 StPO, vermag aber die Wirksamkeit eines Haftbeschlusses nicht in Frage zu stellen, weil durch eine solche Gesetzesverletzung konkrete Verteidigungsrechte des Beschuldigten nicht beeinträchtigt werd... mehr lesen...