Begründung: 1.1. Mit vorliegendem, ausdrücklich auf Art140 B-VG gestützten Antrag wird begehrt, der Verfassungsgerichtshof möge "a) die Wortfolge 'dessen Kosten er zu tragen hat' im §41 Abs3 StPO, in eventu §41 Abs3 zweiter Satz StPO zur Gänze sowie b) §42 Abs1 erster Satz StPO" als verfassungswidrig aufheben. Der Antrag führt im wesentlichen aus: "Ausgehend von VfSlg. 6945 und 10326 kann behauptet werden, daß die Beigebung eines Verteidigers nach §41 Abs3 iVm ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Beschluß des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 7. Jänner 1994, Z23b Vr 10689/93, wurde der Antrag des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers abgewiesen und diesem ein Amtsverteidiger gemäß §41 Abs3 StPO beigegeben. 1.1.2. Die gegen die Abweisung des Antrages auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers vom Beschuldigten erhobene Beschwerde wurde von der Ratskammer des Landesgeri... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungStPO §41 Abs3RAO §45 Abs1
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens zur Prüfung der Regelung der Beigabe eines
Amtsverteidigers im Strafprozeß mangels Präjudizialität; Verstoß der
Regelung über die Beigebung eines Rechtsanwalts aufgrund eines
Gerichtsbeschlusses in der RAO gegen den Gleichheitssatz aufgrund ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller bringt vor, daß gegen ihn beim Landesgericht für Strafsachen Wien zu Zl. 6b Vr 10.471/1985 eine strafrechtliche Anklage wegen des Verdachtes des Finanzvergehens nach §33 Finanzstrafgesetz anhängig sei. In diesem Verfahren habe der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. G E zum Pflichtverteidiger bestellt. Der Antragsteller habe um dessen Enthebung bei der Abteilung III der genannten Behörde deshalb angesucht, weil er seinen Pflichten als Amtsv... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaStPO §41 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen einem Gericht und einer
Verwaltungsbehörde mangels Identität der Sache
Rechtssatz: Der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien deutete den Antrag im Sinne der länger anhaltenden Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 25. Mai 1984, GZ ... Vr 949/82, Hv 6/83, war dem nunmehrigen Bf. Dr. F W K in der gegen ihn wegen §§75 ua. StGB anhängigen Strafsache gemäß §41 Abs2 StPO für die vor dem Geschwornengericht anberaumte Hauptverhandlung ein Verteidiger beigegeben worden. 1.2. Mit Bescheid vom 28. Mai 1984 bestellte der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. gemäß §45 RAO im Rahmen der Beigebung Rechtsanwalt Ma... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / BescheidMRK Art6 Abs3 litcRAO §28 Abs1 litiRAO §45StPO §41 Abs3
Rechtssatz: StPO; mangelnde Präjudizialität des §41 Abs3 RAO; keine Bedenken gegen §45 Abs1 in bezug auf das durch Art6 Abs3 litc MRK verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht, Recht, sich selbst vor Gericht verteidigen zu können Art144 Abs1... mehr lesen...