Entscheidungen zu § 409a Abs. 4 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2005/2/9 13Os156/04 (13Os157/04)

Norm: StPO §409 Abs3StPO §409a Abs4StVG §5StVG §6
Rechtssatz: Nach Anordnung des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe als Folge eingetretenen Terminverlustes kommt die Gewährung eines Zahlungsaufschubes keinesfalls mehr in Betracht; diesfalls läge nämlich ein - nur nach Maßgabe der für Freiheitsstrafen an sich geltenden Bestimmungen möglicher (§ 409 Abs 3 StPO) - Aufschub der Ersatzfreiheitsstrafe vor, den die §§ 5f StVG aber zum Zwecke der Zahl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.2005

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten