Norm: StGB §38StGB §43StGB §43aStGB §66StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 Abs2StPO §345 Abs1 Z13StPO §400 Abs2
Rechtssatz: Eine Vorhaftanrechnung gemäß § 38 StGB (oder die Anrechnung einer im Ausland verbüßten Strafe gemäß § 66 StGB) hat auf die Strafe(n) unabhängig davon zu erfolgen, ob und in welchem Umfang deren bedingte Nachsicht gemäß §§ 43, 43 a StGB gewährt wird. Wird die Vorhaft darnach rechtsirrtümlich nur auf den unbedingten Teil einer Freih... mehr lesen...
Norm: StGB §38StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 Abs2StPO §400 Abs2
Rechtssatz: Die unterbliebene Anrechnung einer Vorhaft kann - ausgenommen die Möglichkeiten des § 400 StPO - nur mit Berufung geltend gemacht werden (§ 283 Abs 2 StPO). Eine Urteilsnichtigkeit stellt ein solcher Fehler nicht (mehr) dar. Entscheidungstexte 14 Os 10/93 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 14 Os 10/93 ... mehr lesen...
Gründe: Markus Michael B***** wurde mit dem oben (Pkt 1 des Spruches) bezeichneten Urteil wegen des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG aF und des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 Z 2 SGG aF nach dem § 12 Abs. 1 SGG aF unter Bedachtnahme auf den § 28 StGB zu einer gemäß dem § 43 Abs. 2 StGB aF für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten und gemäß dem § 12 Abs. 4 SGG aF zu einer Geldstrafe von 9.900 S (Ersatzfreiheitsstrafe ein Monat) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (gemäß §§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten) Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Steyr vom 6.März 1990, GZ 15 E Vr 47/90-34, das mit Abgabe des Rechtsmittelverzichtes durch den öffentlichen Ankläger und die Beschuldigten sogleich in Rechtskraft erwachsen ist, wurden die ungarischen Staatsangehörigen Gabor B***** (geboren am 14. Juni 1965), Erika S***** (geboren am 11.Juni 1965) und Ilona F***** (geboren am 25.April 1967) des Vergehens... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten - gemäß den §§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten - Urteil wurde Denis K***** des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 15, 127, 130, erster Fall, StGB schuldig erkannt und hierfür zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß dem § 43 a Abs 1" (gemeint: Abs. 3) StGB wurde ein Teil derselben im Ausmaß von 158 Tagen bedingt nachgesehen. Gemäß dem § 38 (Abs. 1 Z 1) StGB ist dem Angeklagten als V... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BbStPO §283 Abs2StPO §400 Abs2
Rechtssatz: Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (auch) gegen eine unrichtige Vorhaftanrechnung. Entscheidungstexte 13 Os 66/91 Entscheidungstext OGH 10.07.1991 13 Os 66/91 12 Os 91/91 Entscheidungstext OGH 12.09.1991 12 Os 91/91 Beisatz: Konkrete Wirkung u... mehr lesen...