Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/7/19 11Ns29/18f, 11Ns35/18p, 11ns3/19h, 11Os148/18a, 14Ns29/19d, 11Os78/19h (11Os86/19k)

Norm: StPO §4 Abs2StPO §37 Abs3
Rechtssatz: 1. Die Verbindung zweier Hauptverfahren gemäß § 37 Abs 3 StPO setzt – auch im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts oder dem Bezirksgericht – die Rechtswirksamkeit (§ 4 Abs 2 StPO) beider Anklagen voraus. Im Fall des § 37 Abs 3 zweiter Halbsatz iVm Abs 2 zweiter Satz StPO zuständigkeitsbegründend zuvorgekommen ist jenes Gericht, bei dem die Anklage zuerst rechtswirksam wurde. 2. Im einzel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.07.2018

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