Entscheidungen zu § 395 StPO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vfgh Beschluss 1995/9/25 A9/95

Begründung: 1.1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß er in einem gegen ihn und eine andere Person eingeleiteten Strafverfahren beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Zuge der Hauptverhandlung vom 20. Februar 1995) freigesprochen worden sei. Mit Beschluß vom 5. April 1995 seien über Antrag gemäß §393a StPO "die Beiträge zu den Kosten der Verteidiger mit je S 1.500,- - bestimmt" worden. Da kein... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.09.1995

RS Vfgh 1995/9/25 A9/95

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegB-VG Art137 / ZinsenEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer auf Zinsen und Verfahrenskosten eingeschränkten Klage auf Zahlung der mit Gerichtsbeschluß festgesetzten Beiträge zu den Kosten der Verteidiger nach Freispruch im Strafverfahren; Gerichtsbeschluß über Bestimmung der Entlohnung des Amtsvertei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1995

TE Vfgh Beschluss 1993/9/27 A3/93

Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage gegen den Bund bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß ein gegen ihn wegen eines Finanzvergehens eingeleitetes Strafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluß vom 5. Februar 1993 eingestellt worden sei. Mit Beschluß vom selben Tag sei die Auszahlung eines Kostenbeitrages von S 5.037,75 gemäß §393a StPO an den Kläger angeordnet worden. Mit Schreiben vom 23. Februar 1993 habe de... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1993

RS Vfgh 1993/9/27 A3/93

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z8StPO §395StPO §393a
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Auszahlung eines mit Gerichtsbeschluß festgesetzten Kostenbeitrags nach Einstellung eines gerichtlichen Finanzstrafverfahrens aufgrund des Anspruchs auf Erlassung einer exekutionsfähigen Entscheidung des Strafgerichtes bezüglich der Kosten der Verteid... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1993

TE Vfgh Erkenntnis 1987/6/13 B158/86

Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1987

RS Vfgh 1987/6/13 B158/86

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde ohne ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.1987

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