Entscheidungen zu § 393a Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 2013/4/12 9Bs59/13k

Norm: StPO §393a Abs1
Rechtssatz: Der mit dem persönlichen Erscheinen des Angeklagten vor Gericht verbundene Aufwand ist vom strafprozessualen Kostenbegriff nicht umfasst und generell nicht ersatzfähig. Der Freigesprochene hat nach § 393a StPO keinen Anspruch gegen den Bund auf Ersatz seiner Fahrtkosten als bare Auslagen für die Anreise zur Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 9 Bs 59/13k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.2013

RS OGH 1998/11/3 11Os126/98 (11Os127/98)

Norm: StPO §57 Abs1 AStPO §227 Abs1StPO §393a Abs1
Rechtssatz: In einem nach § 57 StPO getrennt geführten Verfahren steht dem ehemaligen Beschuldigten nach Einstellung gemäß § 227 Abs 1 StPO (hier aus dem Grund des § 34 Abs 2 StPO) nur dann ein Anspruch auf Kostenersatz nach § 393a StPO zu, wenn das konnexe Verfahren nicht mit einem Schuldspruch geendet hat. Entscheidungstexte 11 Os 12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1998

RS OGH 1994/3/10 12Os16/94 (12Os17/94), 11Os126/98 (11Os127/98)

Norm: StPO §393a Abs1
Rechtssatz: Ein in einem ausgeschiedenen Verfahren ergangener Freispruch begründet einen Kostenersatzanspruch nach § 393 a Abs 1 StPO nur dann, wenn auch die übrige Anklage durch Freispruch erledigt ist. Entscheidungstexte 12 Os 16/94 Entscheidungstext OGH 10.03.1994 12 Os 16/94 11 Os 126/98 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1994

TE OGH 1985/6/4 11Os90/85

Gründe: In der Strafsache AZ 9 d Vr 12.827/83 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde dem wegen ihm vorgeworfener Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1, erster Fall, StGB und der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB rechtskräftig in den Anklagestand versetzten Alfred A für die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ein Amtsverteidiger gemäß dem § 41 Abs. 3 StPO beigegeben, zu welchem der Ausschu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/6/4 11Os90/85

Norm: StPO §41 Abs3StPO §393a Abs1
Rechtssatz: Ein Anspruch des freigesprochenen Angeklagten auf einen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers gemäß § 393 a StPO ist immer dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte zufolge Wirksamkeit der Bestimmung des § 41 Abs 2 StPO die Verteidigungskosten, sei es auch im Fall der Bestellung eines Offizialverteidigers gemäß § 41 Abs 3 StPO, nicht zu tragen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1985

TE OGH 1985/2/19 11Os191/84

Gründe: I. Nachdem Arnold A im Verfahren AZ 2 e Vr 12.367/83 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 15 StGB sowie wegen des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit a WaffG gemäß dem § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen worden war, brachte er einen auf die Bestimmung des § 393 a StPO gestüt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.02.1985

RS OGH 1985/2/19 11Os191/84, 9Os99/86, 14Os91/20v

Norm: StPO §393a Abs1
Rechtssatz: Zum Begriff der vom Angeklagten wirklich bestrittenen baren Auslagen: Auch zunächst vom Verteidiger vorgeschossene Barauslagen (hier: für Aktenabschriften) gelten als vom Angeklagten im Rahmen seiner Verteidigung bestritten, wenn sie den Angeklagten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise belasten und er an sich der hiefür Zahlungspflichtige ist. Hingegen bilden alle jene baren Auslagen (Spesen) des Verteidigers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1985

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