Entscheidungen zu § 389 StPO

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2020/10/16 G314 2235958-1

Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden kurz BF) ist Angeklagter im Strafverfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX (Grundverfahren). In diesem Verfahren fand am XXXX .2020 in der Zeit von XXXX Uhr bis XXXX Uhr eine Hauptverhandlung statt, in der (unter anderem) der ladungsgemäß erschienene XXXX als Zeuge vernommen wurde. In der Ladung wurde seine Anschrift mit „ XXXX “ angegeben. Der Zeuge teilte dem Gericht erst am Verhandlungstag mit,... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.10.2020

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