Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Harald K***** mehrerer Verbrechen nach § 3g VerbotsG schuldig erkannt. Danach hat er sich - zusammengefasst wiedergegeben - in M***** und anderen Orten Österreichs auf andere als die in §§ 3a bis 3f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt, und zwar I./ am 31.Oktober 2008, indem er die Broschüre „Sieg oder Tod - Das Magazin aus der Ostmark“ samt Begleitschreiben „... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert S***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens nach § 3g VG schuldig erkannt. Danach hat er sich von 2004 bis 2006 in Feldkirchen/Kärnten und anderen Orten auf andere als die in den §§ 3a bis 3f VG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er das Buch „Deutschlands neue Idee, nationales Manifest für Deutschland und Europa“ mit den im Urteilstenor detailliert wiedergegebenen (I/aa bis aad) Tex... mehr lesen...