Norm: StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die verfehlte Annahme eines Verbrechens neben einem Vergehen des Diebstahls ist - ebenso wie die rechtsirrige Annahme der Qualifikation des ersten Falles neben § 130 dritter und vierter Fall StGB - für den Angeklagten nicht nachteilig im Sinn des § 290 Abs 1 StPO, wenn dieser Umstand bei der Strafbemessung nicht als erschwerend gewertet wurde und daher Nichtigkeit nach § 281 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche enthält, wurde Weselin A***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren, durch Einbruch begangenen Bandendiebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 (richtig nur:) zweiter bis vierter Fall StGB (A/I und II) und der Vergehen der Urkundenunterdrückung (B/I und II) schuldig erkannt. Danach hat er von 11. Jänner 1998 bis 11. Jänner 1999 in Wien Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraf... mehr lesen...
Gründe: David L***** wurde des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zweiter und vierter Fall) SMG schuldig erkannt, weil er den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, und zwar 97 Gramm Kokain (= 70 +/- 1,9 Gramm Reinsubstanz), David L***** wurde des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (zweiter und vierter Fall) SMG schuldig erkannt, weil er den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, und zwar 97 Gramm Kokain (= 70 +/- 1,9 Gramm ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde der (unter dem Aliasnamen Hector C***** in Österreich vorbestrafte) kolumbianische Staatsangehörige Jorge Nelson E***** (zur Schreibweise des - in Anklage und Urteilsausfertigung falsch angeführten - Namens siehe S 227, 237, 287, 356) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (zu ergänzen: gewerbsmäßig) schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1,... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 8. Juli 1999, GZ 7 Vr 205/99-57, das bezüglich Smajl G***** unangefochten blieb, wurde dieser des Verbrechens des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls nach §§ 127, 130 erster und zweiter Fall StGB (Fakten 1) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (Fakten 2) schuldig erkannt, und über ihn unter Anwendung des § 28 StGB eine Freiheitsstrafe in der Dauer von achtzehn Monaten verhängt. Mit Urteil des Landesgerichtes Ri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 (aF) StGB und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, (aF) StGB und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, StGB schuldig erk... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 1 U 3/97g des Bezirksgerichtes Reutte legte der Bezirksanwalt mit schriftlichem Bestrafungsantrag vom 5. Oktober 1998 (ON 9) Dieter W***** eine Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gegenüber seinen mj Kindern Nadine und Tanja U***** jeweils vom 1. Oktober 1997 bis "dato" zur Last. Die Vorladung für die am 23. Oktober 1998 anberaumte Hauptverhandlung und der schriftliche Bestrafungsantrag wurden dem Beschuldigten unter seiner Münchn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Dietmar B***** enthaltenden) Urteil wurde Horst H***** (zu A I.1. bis 4.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Satz und 15 StGB sowie (zu B II.) des Vergehens nach § 27 Abs 1 (erster, zweiter und sechster Fall) SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11 AbStPO §281 Abs1 Z11 BStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Zu amtswegiger Prüfung allfälliger Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO in Hinsicht auf die mehrfache Berücksichtigung zweier im Verhältnis des § 31 Abs 1 erster Satz StGB stehender Verurteilungen als erschwerend (§ 33 Z 2 StGB) sieht sich der Oberste Gerichtshof nicht bestimmt, weil seit der durch das BGBl 1989/242 geänderten Fassung des § 283 Abs 1 StPO a... mehr lesen...
Gründe: Peter W***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (I) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Peter W***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB (römisch eins) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins und 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jean Remo D***** - der insoweit verfehlten Anklageschrift folgend - des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach § (zu ergänzen: § 127) 131 erster Fall StGB (1.) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (2.) schuldig erkannt, weil er in Graz anderen fremde bewegliche Sachen mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz weggenommen hat, nämlich Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jean Remo D***** - der insoweit verfehlten Anklagesc... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs1StPO §344 Satz2StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Behauptet die Fragestellungsrüge (Z 6) kein vom Inhalt der Hauptfrage abweichendes tatsächliches Vorbringen in der Hauptverhandlung, verfehlt sie mit ihrer auf eine andere rechtliche Beurteilung abstellenden Zielrichtung eine Ausrichtung am Gesetz. Allfällige Mängel des tatsächlichen Substrats dieser Hauptfragen entziehen sich, wenn ungerügt, einer Überprüfung. ... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden mit dem Urteil des Geschworenengerichtes Mingdui Z***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (5), Fan W***** aber der Verbrechen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und Abs 2 (1), der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 und Z 2 (2) und der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden mit dem Urteil d... mehr lesen...
Gründe: Albert M***** wurde - weitgehend anklagekonform - des teils als unmittelbarer Täter, teils als Bestimmungstäter begangenen Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt und hiefür zu einer Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Albert M***** wurde - weitgehend anklagekonform - des teils als unmittelbarer Täter, teils als Bestimmungstäter begangenen Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33,... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde der jugendliche Ibrahim S***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt (B/3), weil er am 11.Juli 1997 in Innsbruck (die sich seiner versuchten Nötigung zum Küssen; rk.Schuldspruch B/3 wegen §§ 15, 105 Abs 1 StGB widersetzende) Sandra St***** fahrlässig in Form von Prellungen und Hämatomen am Körper verletzte, indem er sie an den Händen erfaßte, auf ein Sofa niederdrückte u... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z8StPO §281 Abs1 Z11 AbStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 BStPO §285iStPO §290 Abs1StPO §292StPO §295 Abs1StPO §345 Abs1 Z13StPO §468 Abs1 Z4
Rechtssatz: Dem Berufungsgericht ist es möglich, eine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Entscheidung über die gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung, also ohne Aufhebung des Strafausspruches, zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 5 a E Vr 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien legte der Staatsanwalt nach Modifizierung der Anklage in der Hauptverhandlung vom 21.Juni 1996 (Seite 156) Peter L***** neben anderen strafbaren Handlungen eine Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber Cathrin Ö***** und Roman S***** (jeweils) "bis zu einem noch näher festzustellenden Zeitpunkt" zur Last. In der Strafsache AZ 5 a E römisch fünf r 6671/95 des Landesgerichtes für Strafsachen ... mehr lesen...
Gründe: Horst Dieter B***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 12.April 1996, GZ 23 Vr 74/96-53, des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 2 erster Fall SGG, teilweise in Verbindung mit § 12 (dritter Fall) StGB, (A 1 bis 3) und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 StGB (D) sowie des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG (B), des Vergehens der öffentlichen unzüchtigen Handlungen nach § 218 StGB (C) und des Finanzvergehens des gewerbsm... mehr lesen...
Gründe: Hanns H***** wurde (1) des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB und (2) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Demnach hat er in Wien (1) mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S nicht übersteigenden Gesamtwert, nämlich (a) am 7.September 1996 acht Ribiselrouladen und zwei Kilogramm Brot sowie (b) im September 1996 in zumindest drei weitere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (zu I) die Angeklagten Donatien M*****, Michael S*****, Christian E*****, Ehi Omo E*****, Olabode Oluseyi A*****, Benjamin R*****, Erik Matha L*****, Amaechi D***** und Afolabi M***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 2 erster Fall SGG (teils in Form der Beteiligung nach § 12 dritter Fall StGB bzw des Versuches nach § 15 StGB); (zu II) Daniel J***** und Moses E***** des Verbrechens nach §§ 12 dritter bzw zweiter Fall, 15 StGB, §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurden 1. Ernst Le***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren und bandenmäßigen Diebstahls durch Einbruch, teilweise als Beteiligter nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter, dritter und vierter Fall StGB in Verbindung mit §§ 12 und 15 StGB (A I. bis V.) sowie des Vergehens der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B); 1. Ernst Le***** des V... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10StPO §290 Abs1
Rechtssatz: In den gemäß §§ 281 Abs 1 Z 10, 290 Abs 1 StPO anzustellenden Günstigkeitsvergleich sind auch Strafzumessungserwägungen einzubeziehen. Danach wirkt sich die rechtsirrige Subsumtion eines Diebstahls als Unterschlagung zum Vorteil des Angeklagten aus, weil dem Tatbestand der Unterschlagung in Ermangelung des Tatbestandsmerkmales des Gewahrsamsbruchs ein geringerer Unrechtsgehalt zuzuordnen ist. ... mehr lesen...