Norm: StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs3StPO §282StPO §285a Z2
Rechtssatz: Ob die
Begründung: von Feststellungen zu den entscheidenden Tatsachen im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO unvollständig ist, bestimmt sich unter dem Gesichtspunkt einer für den Prozessstandpunkt des Beschwerdeführers günstigeren Tatsachenfeststellung. Blieb ein in abstracto erhebliches Beweismittel, das jedoch nicht in Richtung - für die Lösung der Schuld- oder Sub... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z10StPO §282StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Da eine Subsumtionsänderung in Ansehung bloß eines Teils der tateinheitlich weggenommenen Gegenstände an der Beurteilung der Wegnahme der übrigen als Diebstahl nichts ändern, aber zur Annahme von Idealkonkurrenz mit einem weiteren Delikt führen, somit dem Angeklagten zum Nachteil gereichen würde, ist dieser zu einer Subsumtionsrüge mangels Beschwer nicht legitimiert. ... mehr lesen...
Norm: StPO §90l Abs3StPO §282
Rechtssatz: Im Rahmen der Strafprozessordnung ist eine Verknüpfung der formalen Rechtsmittellegitimation mit einer vor Fällung der anzufechtenden Entscheidung abgegebenen Parteienäußerung nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 15 Os 126/02 Entscheidungstext OGH 28.11.2002 15 Os 126/02 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: StPO §282 ÜbsStPO §282 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 282 StPO A Legitimation zur Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde a) Zugunsten des Angeklagten b) Zum Nachteil des Angeklagten B Rechtsmittelverzicht C Sonstiges Informationen zu § 282 StPO Verweisungen: Vgl Entscheidungen zur StPNov 1877, insbesondere zu § 1. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102524 ... mehr lesen...