Entscheidungen zu § 252 StPO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1997/11/24 97/09/0098

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;StPO 1975 §252;VStG §23;VwRallg;
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG sind nicht die Bestimmungen der StPO, sondern jene des VStG anzuwenden; eine analoge Anwendung des § 252 StPO ist ausgeschlossen. Schlagworte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/11/24 97/09/0098

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.11.1997

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