Norm: StPO §1 Abs2StPO §193 Abs2StPO §195 Abs3StPO §195 Abs1StPO §205
Rechtssatz: Während der Beginn eines Strafverfahrens keines (förmlichen) Einleitungsaktes durch die Staatsanwaltschaft bedarf, vielmehr wie die prozessuale Stellung einer Person materiell zu prüfen ist, benötigt nicht nur die Beendigung eines Strafverfahrens sondern auch jede nochmalige Führung desselben nach der Beendigung entweder einer den Strafverfolgungswillen unmissvers... mehr lesen...
Norm: StPO §195 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Fortführungsgrund des § 195 Abs 1 Z 1 StPO kann grundsätzlich auch mit dem Einwand unrichtiger Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 190 Z 2 StPO infolge Unterbleibens einer Aufnahme aktenkundiger Beweise, die zu einer Klärung des Sachverhalts und Intensivierung des Tatverdachts (hätten) führen können, geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs4StPO §195 Abs1
Rechtssatz: Das Recht auf private Verfolgung (§ 117 StGB) schließt das Recht auf Einbringung eines Fortführungsantrags nicht aus. Entscheidungstexte 8 Bs 93/08w Entscheidungstext OLG Linz 25.03.2008 8 Bs 93/08w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0459:2008:RL0000083 ... mehr lesen...