Entscheidungen zu § 183 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1996/4/10 13Os10/96

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Entscheidung | OGH | 10.04.1996

RS OGH 1976/10/20 11Os153/76

Norm: StPO §183 Abs1StPO §188 Abs2StVG §16
Rechtssatz: Gemäß dem § 183 Abs 1 StPO sind auf die Anhaltung in Untersuchungshaft die Bestimmungen des StVG über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt, dem Sinne nach anzuwenden, es sei denn, daß in der StPO etwas besonderes bestimmt ist. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung einer Sicherheitsmaßnahme fällt - soferne sie einen Strafgefangenen betrifft - nach... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1976

RS OGH 1976/1/8 13Os186/75 (13Os187/75, 13Os188/75)

Norm: EheG §23StPO §183 Abs1StVG §100
Rechtssatz: Der bloße Verdacht, ein Untersuchungsgefangener wollte durch die begehrte Eheschließung während der Haft nur eine Staatsbürgerschaftsehe eingehen, stellt für sich allein noch keine ausreichende Grundlage für die Abweisung des Antrags dar; die Prüfung, ob unter den gegebenen Umständen eine Eheschließung vorgenommen oder abgelehnt werden soll, obliegt vielmehr dem zuständigen Standesbeamten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1976

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