Entscheidungen zu § 181 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-21 von 21

TE OGH 2009/8/19 15Os110/09d

Gründe: Galip Y***** legt inhaltlich der mittlerweile rechtswirksamen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Steyr vom 10. Juni 2009 (ON 39) zur Last, er habe am 14. Mai 2009 in Steyr im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Sanel G***** und Yusuf Gü***** 1./ Daniel S***** dadurch, dass sie auf diesen mit Fäusten einschlugen und mit Füßen auf ihn eintraten und dessen Geldbörse samt 150 Euro Bargeld und sein Handy im Wert von 20 Euro an sich nahmen, mit Gewalt gegen seine Perso... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.08.2009

TE OGH 2006/7/27 12Os76/06b

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Entscheidung | OGH | 27.07.2006

RS OGH 2004/11/18 15Os124/04, 15Os22/07k, 13Os114/07z

Norm: StPO §181StPO §194StPO §276StPO §429 Abs2StPO §436 Abs1
Rechtssatz: Nur im Fall einer echten Rückleitung des Verfahrens an den Untersuchungsrichter sind die Haftfristen (§§ 181 und 194 StPO) wieder zu beachten. Der Zeitraum des Hauptverhandlungsstadiums ist aber nicht in die Höchstfristen des § 194 StPO einzuberechnen. Das von Lehre und bisheriger Rechtsprechung missverständlich ebenfalls als "Rückleitung" bezeichnete Ersuchen des in der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.2004

TE OGH 2003/5/28 15Os64/03

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Entscheidung | OGH | 28.05.2003

RS OGH 2003/5/28 15Os64/03

Norm: GOG §91GRBG §1StPO §15StPO §181
Rechtssatz: Gegen das Unterbleiben einer fristgerecht vom Vorsitzenden (Einzelrichter) zu treffenden Entscheidung über eine weitere Fortdauer der Untersuchungshaft steht dem Beschwerdeführer zwar die Aufsichtsbeschwerde gemäß § 15 StPO oder der Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG zu, die jedoch keine Rechtsmittel im Sinne des § 1 GRBG sind (15 Os74/93). Ein Instanzenzug beziehungsweise die Ausschöpfung desse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.2003

TE OGH 2001/7/10 15Os93/01

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Entscheidung | OGH | 10.07.2001

RS OGH 2001/7/10 15Os93/01

Norm: StPO §6 Abs2 BStPO §181
Rechtssatz: Die in § 181 Abs 1 und Abs 2 StPO normierten Haftfristen unterliegen den Regeln des § 6 StPO, weil sie "in diesem Gesetz bestimmt" und auch nach ihrer gesetzlichen Benennung prozessuale "Fristen" darstellen. Diese Haftfristen dürfen - von den nach § 181 Abs 3 und 4 StPO genannten Ausnahmen abgesehen - nicht verlängert werden. Der vom Gesetz bestimmte Tag, an dem sie zu laufen beginnen (hier: ab Festnahm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.2001

TE OGH 2000/3/14 15Os32/00

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Entscheidung | OGH | 14.03.2000

RS OGH 2000/3/14 15Os32/00, 15Os16/06a

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §181
Rechtssatz: Anders als in § 176 Abs 1 und § 179 Abs 3 StPO hat der Gesetzgeber bei der grundlegenden Reformierung des Haftrechts durch das Strafprozessänderungsgesetz 1993 (BGBl 1993/526) die Zustellung einer Beschlussausfertigung nicht normiert und insbesondere auch nicht angeordnet, dass der schriftliche Fortsetzungsbeschluss noch vor Ablauf der aktuellen Haftfrist dem Beschuldigten zugestellt werden und er diesen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.2000

RS OGH 2000/3/14 15Os32/00

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §181
Rechtssatz: Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 181 Abs 5 StPO kann der Beschuldigte auf die Durchführung einer bevorstehenden weiteren Haftverhandlung verzichten, wenn bereits zwei Haftverhandlungen stattgefunden haben. Weder dem Gesetz noch dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist zu entnehmen, dass eine solche Verzichtserklärung nur dann rechtswirksam sein soll, wenn sie entweder im Beisein des Verteidigers abgeg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.2000

RS OGH 2000/3/14 15Os32/00

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §181
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hält daran fest, dass es sich bei den in § 181 Abs 1 und Abs 2 StPO normierten Haftfristen grundsätzlich um - von den gesetzlich determinierten Ausnahmen der §§ 6 Abs 2, 181 Abs 3 und Abs 4 StPO abgesehen - unerstreckbare prozessuale, (weil "in diesem Gesetz" bestimmt) den Regeln des § 6 StPO unterliegende Fristen handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.2000

RS OGH 1997/9/11 15Os139/97, 15Os32/00, 15Os93/01

Norm: StPO §6 Abs2 BStPO §181
Rechtssatz: Die im § 181 Abs 2 StPO bestimmte Höchstdauer der Haftfristen (14 Tage, 1 Monat, 2 Monate) gestatttet - von den ausdrücklich normierten Ausnahmen abgesehen (§§ 6 Abs 2, 181 Abs 3 und Abs 4 StPO) - keine Verlängerung. Aus der Unerstreckbarkeit der prozessualen Fristen des § 181 Abs 2 StPO folgt, daß (ausgenommen im Fall des Abs 4 leg cit) bis zu deren Ablauf - unter Umständen bei sonstiger Präklusion - e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1997

TE OGH 1997/4/24 15Os53/97

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Entscheidung | OGH | 24.04.1997

RS OGH 1997/4/24 15Os53/97

Norm: StPO §181GRBG §2
Rechtssatz: Gerade der besondere Umfang der Untersuchung beeinflußt die Angemessenheit der Haft aus dem Grunde der Verhältnismäßigkeit (Mayrhofer/E.Steininger GRBG § 2 Rz 15). Entscheidungstexte 15 Os 53/97 Entscheidungstext OGH 24.04.1997 15 Os 53/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1997

RS OGH 1996/12/27 15Os202/96, 15Os124/04, 14Os67/05t

Norm: StPO §181StPO §276
Rechtssatz: Mit der vom Schöffengericht beschlossenen "Rückleitung der Akten an den Untersuchungsrichter" (ohne annähernd absehbare Fortsetzungsmöglichkeit) ist die Hauptverhandlung beendet und die Strafsache in jenes Stadium der Ermittlungen zurückversetzt, das bezüglich der Haftbefristung dem der Voruntersuchung gleichzuhalten ist. In dieser prozessualen Phase lebt die zeitliche Beschränkung der Untersuchungshaft aus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.12.1996

TE OGH 1996/9/26 12Os126/96

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Entscheidung | OGH | 26.09.1996

RS OGH 1995/5/30 11Os71/95, 12Os126/96, 12Os76/06b, 12Os143/06f (12Os144/06b, 12Os145/06z, 12Os146/0

Norm: StPO §42 Abs3StPO §181StPO §182
Rechtssatz: Das Einschreiten des Pflichtverteidigers statt des bestellten (und somit an sich vertretungsbefugten) Verfahrenshilfeverteidigers in der Haftverhandlung widerspricht zwar der Bestimmung des § 42 Abs 3 StPO, vermag aber die Wirksamkeit eines Haftbeschlusses nicht in Frage zu stellen, weil durch eine solche Gesetzesverletzung konkrete Verteidigungsrechte des Beschuldigten nicht beeinträchtigt werd... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1995

TE OGH 1995/5/30 11Os71/95

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Entscheidung | OGH | 30.05.1995

RS OGH 1995/1/17 11Os182/94

Norm: GRBG §2StPO §180StPO §181
Rechtssatz: Bei der Überprüfung der Entscheidung über die Haftvoraussetzungen ist vom Tatsachensubstrat im Zeitpunkt der bekämpften Entscheidung auszugehen. Entscheidungstexte 11 Os 182/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 11 Os 182/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1995

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

Entscheidungen 1-21 von 21

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