Entscheidungen zu § 178 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2010/9/7 14Os120/10v

Gründe: In dem gegen Joshua B***** A***** und zahlreiche weitere Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Wien geführten Ermittlungsverfahren wurde über Sylvia Be***** mit Beschluss des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24. Jänner 2010 die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 2 und 3 lit b StPO verhängt (ON 34) und mit Beschluss vom 5. März 2010 aus denselben Haftgründen mit Wirksamkeit bis 5. M... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.09.2010

TE OGH 2010/6/22 11Os71/10s

Gründe: Die am 3. März 1990 geborene Jasmin Ha***** befindet sich im Verfahren AZ 151 Hv 59/09t des Landesgerichts für Strafsachen Wien seit 13. Juli 2008 in Untersuchungshaft. Die von der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht für Strafsachen Wien gegen sie eingebrachte Anklageschrift ist seit 30. Juni 2009 rechtswirksam (ON 139). Ein (Unzuständigkeits-)Urteil dieses Gerichts als Jugendschöffengericht vom 3. November 2009 (ON 181) wurde hinsichtlich aller Angeklagten mit Beschluss d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.06.2010

TE OGH 2008/11/4 12Os159/08m

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Entscheidung | OGH | 04.11.2008

RS OGH 2008/11/4 12Os159/08m

Norm: StGB §65 Abs2StPO §178StPO §178 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Höchstdauer der Untersuchungshaft ist bei strafbaren Handlungen im Ausland unter Umständen ausländisches Recht als Vergleichsnorm zur Bestimmung der Gesamtauswirkungen im Sinn des § 65 Abs 2 StGB (und damit auch für die gemäß § 178 Abs 1 Z 2 StPO zu beachtenden Grenzen) heranzuziehen. Entscheidungstexte 12 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.2008

RS OGH 2008/11/4 12Os159/08m

Norm: StGB §65 Abs2StPO §178StPO §178 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Höchstdauer der Untersuchungshaft ist bei strafbaren Handlungen im Ausland unter Umständen ausländisches Recht als Vergleichsnorm zur Bestimmung der Gesamtauswirkungen im Sinn des § 65 Abs 2 StGB (und damit auch für die gemäß § 178 Abs 1 Z 2 StPO zu beachtenden Grenzen) heranzuziehen. Entscheidungstexte 12 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.2008

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