Gründe: Der armenische Staatsangehörige Arman K***** ist nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien dringend verdächtig die Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB begangen zu haben, weil er am 16. November 2008 in Wien Lukasz B***** und Alexander W***** mit dem Tod, einer Verstümmelung und einer auffallenden Verunstaltung gefährlich bedroht habe, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er ein Springmesser vor ihrem Ge... mehr lesen...
Norm: MRK Art6StPO §174 Abs1
Rechtssatz: Eine gesetzlich vorgesehene und auch aus Sicht des Art 6 MRK unbedenkliche erste richterliche Prüfung der Haftfrage liegt auch dann vor, wenn der Beschuldigte bei der Verhängung der Untersuchungshaft noch nicht durch einen Verteidiger vertreten ist; der Richter ist nicht verpflichtet, mit der Vernehmung gemäß § 174 Abs 1 erster Satz StPO bis zur Stelligmachung eines Verteidigers zuzuwarten. ... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs1StPO §174 Abs1StPO §179a Abs1StPO §180 Abs1StPO §182 Abs2StPO §429 Abs2 Z5PersFrSchG Art4 Abs3
Rechtssatz: Analog § 182 Abs 2 StPO und § 429 Abs 2 Z 5 StPO ist § 180 Abs 1 StPO infolge vorzunehmender Lückenfüllung des § 179a Abs 1 StPO dahin zu verstehen, dass die Vernehmung des Beschuldigten nur dann unabdingbare Voraussetzung für die Verhängung der Untersuchungshaft ist, wenn sie nicht wegen des Gesundheitszustands des zu ... mehr lesen...