Entscheidungen zu § 141 StPO

Unabhängige Verwaltungssenate

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Kärnten 1994/06/08 KUVS-1642/8/93

Rechtssatz: Wird eine von Beamten des Landesgendarmeriekommandos aus eigener Macht angeordnete und durchgeführte Hausdurchsuchung in Privaträumen der Beschwerdeführerin gemacht und liegen keine Bedingungen des § 141 StPO für deren Zulässigkeit und kein richterlicher Hausdurchsuchungsbefehl vor, ist diese Amtshandlung rechtswidrig, weil das verfassungsgesetzliche Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechts verletzt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.06.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/12/31 VwSen-420048/5/Wei/Shn

Beachte Verweis auf VfSlg 11650/1988. Rechtssatz: Antrag auf Verfahrenshilfe im Maßnahmebeschwerdeverfahren unzulässig, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Verweigerung der Herausgabe von anläßlich einer Zollkontrolle abgenommenen Tabletten und Rezepten durch Polizeibehörden stellt Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Kriminalpolizeiliche Beschlagnahme kann nur eine vorläufige Sicherstellung sein, die entweder durch einen Beschlagnahmebeschluß d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.12.1993

TE Bescheid 1991/07/09 02/31/15/91

Begründung: I. 1. In seiner auf § 67c AVG gestützten Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, daß die Rückbehaltung von mehreren näher bezeichneten Fahrnissen durch die belangte Behörde in der Zeit vom 6.4.1991 bis 13.5.1991 für rechtswidrig erklärt werde. Im wesentlichen führt er aus, daß am 3.4.1991 Organe der belangten Behörde in seiner Wohnung unter Berufung auf § 141 StPO wegen Gefahr im Verzug ohne Vorweis eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Reihe von Antiquitäten si... mehr lesen...

Entscheidung | Bescheid | 09.07.1991

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten