Entscheidungen zu § 122 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2009/7/21 14Os46/09k (14Os47/09g)

Gründe: Am 22. September 2008 informierte ein anonymer Anrufer die Suchtgiftgruppe der Polizeiinspektion Braunau, dass in der gemeinsamen Wohnung von Marcus S***** und Wolfgang D***** mindestens zehn Gramm Heroin und darüber hinaus vermutlich auch noch eine unbekannte Menge Speed und Kokain vorhanden seien. Die beiden Genannten würden ihren Lebensunterhalt durch Verkauf dieses Suchtgifts bestreiten. Eine von Beamten der Suchtgiftgruppe am folgenden Tag durchgeführte Strafregistera... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.07.2009

TE OGH 2004/1/27 14Os69/03

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Entscheidung | OGH | 27.01.2004

RS OGH 1972/7/26 11Os122/72

Norm: StPO §118 Abs2StPO §122 Abs1StPO §123StPO §125StPO §126 A
Rechtssatz: Die gemeinsame Befundung und Begutachtung komplizierter Sachverhalte durch mehrere Sachverständige ist nicht verpönt, sondern in den §§ 118 Abs 2, 122 Abs 1, 123, 125 und 126 StPO vorgesehen, ein übereinstimmendes Ergebnis zufolge der ratio des § 125 StPO erwünscht und selbst von Gerichts wegen anzustreben. Im übrigen sieht das österreichische Strafprozeßrecht eine Able... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.1972

RS OGH 1967/3/1 12Os4/67, 10Os6/73, 14Os69/03

Norm: StPO §121 Abs2StPO §122 Abs1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Verletzung der Bestimmungen der §§ 121 Abs 2 und 122 Abs 1 StPO ist nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO welcher eine erschöpfende Aufzählung der mit Nichtigkeit bedrohten Gesetzesverletzungen enthält, nicht mit Nichtigkeit bedroht. Entscheidungstexte 12 Os 4/67 Entscheidungstext OGH 01.03.1967 12 Os 4/67 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1967

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