Gründe: Mit - in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 iVm § 488 Abs 4 StPO) - ausgefertigtem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Salzburg vom 25. Juni 2008, GZ 38 Hv 193/07b-38, wurde Friedrich K***** von der wider ihn wegen des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB erhobenen Subsidiaranklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der im Urteil zwingend vorzunehmende Ausspruch über die Verpflichtung des Subsidiaranklägers zum Kostenersatz (§ 390 Abs 1 StPO) unterblieb eben... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7 Abs2StPO §114 Abs4StPO §179 Abs4StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Durch das Fehlen der ihm nach dem Willen des Gesetzgebers bei Fortsetzung der Untersuchungshaft zustehenden
Begründung: wird der Beschuldigte im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Entscheidungstexte 11 Os 115/04 Entscheidungstext OGH 13.10.2004 11 Os 115/04 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §114 Abs4
Rechtssatz: Die prozessordnungsgemäß ergangene kassatorische Entscheidung des Oberlandesgerichtes, die noch dazu der Beschwerde des Untersuchungshäftlings Folge gibt, kann mit Grundrechtsbeschwerde nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 13 Os 66/01 Entscheidungstext OGH 06.06.2001 13 Os 66/01 ... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs4StPO §149aStPO §381 Abs1 Z1StPO §381 Abs2StPO §381 Abs3StPO §389 Abs1TKG §89 Abs2TKG §89 Abs3
Rechtssatz: Die amtswegige Korrektur eines dem Telekommunikationsunternehmen überhöht zugesprochenen Kostenersatzes ist dem Oberlandesgericht verwehrt, weil sich der Anspruch gegen den Bund (und nicht gegen den Beschuldigten) richtet. Das Beschwerdegericht hätte im Blick auf die Erstattungspflicht des Beschuldigten im Fall seiner Ve... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs4StPO §179 Abs4
Rechtssatz: Die Beschwerdeentscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz auf Fortsetzung der Untersuchungshaft kann auf andere als die in erster Instanz bejahten oder auch auf zusätzliche Haftgründe gestützt werden, weil die der umfassenden amtswegigen Beurteilung - durch den Gerichtshof zweiter Instanz - unterliegende Frage, durch welchen Haftgrund die bekämpfte Haftverhängung fundiert ist, allein die Beschl... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs4
Rechtssatz: Unterläßt es der Untersuchungsrichter bei alleiniger Annahme von Fluchtgefahr (amtswegig; 14 Os 10/98) eine Kautionssumme oder Bürgschaftssumme zu bestimmen, ist die Beseitigung dieses Verfahrensgebrechens vom Oberlandesgericht nach § 114 Abs 4 erster Satz (zweiter Halbsatz) StPO anzuordnen. Das Verfahrensgebrechen hinderte die Fortsetzung der Untersuchungshaft durch das Oberlandesgericht (§ 182 Abs 4 zweiter... mehr lesen...