Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 27. August 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Falmbigl als Schriftführer in der Strafvollzugssache des Abdulvahid O***** wegen bedingter Entlassung aus Freiheitsstrafen, AZ 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Beschwerde des Wernfried S***** gegen den Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes Feldkirch vom 1. September 2004, GZ 37 Rk 36/04f-3, unter Berufung auf § 49 Abs 2 Z 2 StPO als unzulässig zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Beschwerde des Wernfried S***** gegen den Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes Feldkirch vom 1. September 2004, GZ 37 Rk 36/04f-3, unter Berufung auf Paragraph 49, Absatz 2, Zif... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies die Ratskammer den Antrag des Beschwerdeführers auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. Richard S***** und Mag. Adolf W***** zurück. Dagegen ist durch die Prozessgesetze weder einem Anzeiger noch einem Privatbeteiligten oder einem Subsidiarantragsteller ein Rechtsmittel eröffnet, sodass ohne weitere formelle oder gar inhaltliche Prüfung - eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht die gegen den Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit der Subsidiarantrag der I***** GmbH gegen Mag. Doris O***** abgewiesen wurde, gerichtete Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen, weil nach § 49 Abs 2 Z 2 StPO kein Rechtsmittel offen stand. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht die gegen den Beschluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wie... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien hatte eine von Anton S***** jun. gegen Werner F***** und weitere Personen erstattete Anzeige am 8. Jänner 2002 gemäß § 90 Abs 1 StPO zurückgelegt. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte eine von Anton S***** jun. gegen Werner F***** und weitere Personen erstattete Anzeige am 8. Jänner 2002 gemäß Paragraph 90, Absatz eins, StPO zurückgelegt. Der von S***** daraufhin erhobene "Rekurs" vom 27. Jänner 2002, der Sache nach als Subsidiarantrag zu werten, w... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 10.April 1996, GZ 27 a Vr 13684/95-4, verfügte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien über Antrag des Privatbeteiligten Ing.Werner S*****, dessen Anzeige die Staatsanwaltschaft Wien zuvor am 3.November 1995 gemäß § 90 Abs 1 StPO zurückgelegt hatte, die Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Marion K***** wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 StGB. Mit Beschluß vom 10.April 1996, GZ 27 a römisch fünf r 13684/95-4, verfü... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z1StPO §114 Abs1StPO §113 Abs4
Rechtssatz: Gegen die Einleitung der vom Privatbeteiligten beantragten Voruntersuchung durch die Ratskammer steht dem Beschuldigten kein Beschwerderecht zu (entgegen 24 Bs 49/95 des Oberlandesgerichtes Wien). Entscheidungstexte 12 Os 146/97 Entscheidungstext OGH 29.01.1998 12 Os 146/97 E... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des als Subsidiarantragstellers eingeschrittenen Dr.Georg K***** gegen einen Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Mag.Benno T***** abgelehnt wurde, zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Dr.Georg K***** ist in den Prozeßgesetzen nicht vorgesehen; sie war daher zurückzuwei... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des als Subsidiarantragsteller eingeschrittenen Luis G***** gegen einen Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Martin B***** abgelehnt wurde, zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Luis G***** ist in den Prozeßgesetzen nicht vorgesehen; sie war daher (gleichfalls) zurück... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht die Beschwerde des Subsidiaranklägers Dr.Georg K***** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11.September 1996, GZ 23 b Vr 8644/96-4, mit dem sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Rudolf L*****, Dr.Marina S***** und Dr.Peter K***** (sowie unbekannte Täter) wegen strafbarer Handlungen... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs3StPO §114 Abs1 Z2StPO §109 Abs2
Rechtssatz: Durch § 114 Abs 1 StPO wird der Grundsatz des zweiinstanzlichen Strafverfahren nicht durchbrochen. Die durch das StPAG 1974 geänderte gesetzliche Vorschrift erfaßt nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (934 BlgNR 13 GP, 25 und 26) nur jene Entscheidungen, mit denen die Voruntersuchung (infolge Bedenken des Untersuchungsrichters gegen einen darauf abzielenden Antrag) durch die R... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs3StPO §114 Abs1 Z2StPO §109 Abs2
Rechtssatz: Durch § 114 Abs 1 StPO wird der Grundsatz des zweiinstanzlichen Strafverfahren nicht durchbrochen. Die durch das StPAG 1974 geänderte gesetzliche Vorschrift erfaßt nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (934 BlgNR 13 GP, 25 und 26) nur jene Entscheidungen, mit denen die Voruntersuchung (infolge Bedenken des Untersuchungsrichters gegen einen darauf abzielenden Antrag) durch die R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing. P*** (§ 48 Z. 1 StPO.) nicht Folge gegeben wurde, als unzulässig zurückgewiesen (§ 49 Abs. 2 Z. 2 StPO.). Rechtliche Beurteilung Ebenso unzulässig ist die gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz abermals erhobene Beschwerde an den Obersten Gerichtshof, wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Dr. Bernhard E*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. Jänner 1988 zurück, mit welchem der (Subsidiar-)Antrag des Beschwerdeführers auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Felix S*** und Dr. Michael F*** wegen der Vergehen der Nötigung nach dem § 105 StGB, der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB, der Verleumdung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Hermann S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Steyr vom 14.Dezember 1984, GZ Vr 707/84-17, mit welchem der (Subsidiar-)Antrag des Beschwerdeführers auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. Peter N*** wegen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB zurückgewiesen worden war, zurück (§ 49 Abs. 2 Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung Die von He... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 3.Juli 1987, GZ 21 a Vr 2593/87-9, hat die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien den vom Privatbeteiligten Werner J*** gegen (den Richter des Handelsgerichtes Wien) Dr. Wolfgang K*** wegen § 302 Abs. 1 StGB und anderer Delikte gestellten Subsidiarantrag abgewiesen. Dagegen wendet sich die unmittelbar an den Obersten Gerichtshof gerichtete - als "Einspruch" bezeichnete - Beschwerde des Subsidiarantragstellers. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Gründe: Die Beschwerdeführer haben bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen Dr.Karl V***, Dr.Alfons Z*** und Dr.Einar S*** wegen des Verdachtes nach §§ 146 ff, 302 StGB erstattet. Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurück. Ein Subsidiarantrag der Beschwerdeführer nach § 48 Z 1 StPO wurde von der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien abgewiesen. Das dagegen von den Beschwerdeführern erhobene Rechtsmittel wies das Oberlandesgericht Wie... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs1StPO §188 Abs2StVG §17 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs 4 StVG Beschwerde an OLG gegen einen gemäß § 188 Abs 2 StPO von der Ratskammer nach § 16 Abs 2 Z 5 StVG gefaßten Beschluß zulässig. Entscheidungstexte 11 Os 153/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976 11 Os 153/76 Veröff: EvBl 1977/146 S 305 = SSt 47/59 = RZ 1977/7 S 18 ... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §114 Abs1
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse der Ratskammer, mit denen der Antrag des Privatbeteiligten auf Einleitung der Voruntersuchung abgelehnt wird, ist eine Beschwerde nicht zulässig (KH 818 und 1987, Lohsing-Serini, S 174). Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz in Strafsachen findet - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - ein Rechtsmittel nicht statt. Entscheidung... mehr lesen...