Norm: StPO §48 Z1StPO §114 Abs1StPO §113 Abs4
Rechtssatz: Gegen die Einleitung der vom Privatbeteiligten beantragten Voruntersuchung durch die Ratskammer steht dem Beschuldigten kein Beschwerderecht zu (entgegen 24 Bs 49/95 des Oberlandesgerichtes Wien). Entscheidungstexte 12 Os 146/97 Entscheidungstext OGH 29.01.1998 12 Os 146/97 E... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs3StPO §114 Abs1 Z2StPO §109 Abs2
Rechtssatz: Durch § 114 Abs 1 StPO wird der Grundsatz des zweiinstanzlichen Strafverfahren nicht durchbrochen. Die durch das StPAG 1974 geänderte gesetzliche Vorschrift erfaßt nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (934 BlgNR 13 GP, 25 und 26) nur jene Entscheidungen, mit denen die Voruntersuchung (infolge Bedenken des Untersuchungsrichters gegen einen darauf abzielenden Antrag) durch die R... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs3StPO §114 Abs1 Z2StPO §109 Abs2
Rechtssatz: Durch § 114 Abs 1 StPO wird der Grundsatz des zweiinstanzlichen Strafverfahren nicht durchbrochen. Die durch das StPAG 1974 geänderte gesetzliche Vorschrift erfaßt nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (934 BlgNR 13 GP, 25 und 26) nur jene Entscheidungen, mit denen die Voruntersuchung (infolge Bedenken des Untersuchungsrichters gegen einen darauf abzielenden Antrag) durch die R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Ratskammer des Kreisgerichts Steyr, mit der einem Subsidiarantrag des Dipl.Ing. P*** (§ 48 Z. 1 StPO.) nicht Folge gegeben wurde, als unzulässig zurückgewiesen (§ 49 Abs. 2 Z. 2 StPO.). Rechtliche Beurteilung Ebenso unzulässig ist die gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz abermals erhobene Beschwerde an den Obersten Gerichtshof, wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Dr. Bernhard E*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. Jänner 1988 zurück, mit welchem der (Subsidiar-)Antrag des Beschwerdeführers auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Felix S*** und Dr. Michael F*** wegen der Vergehen der Nötigung nach dem § 105 StGB, der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB, der Verleumdung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Hermann S*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Steyr vom 14.Dezember 1984, GZ Vr 707/84-17, mit welchem der (Subsidiar-)Antrag des Beschwerdeführers auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr. Peter N*** wegen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB zurückgewiesen worden war, zurück (§ 49 Abs. 2 Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung Die von He... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 3.Juli 1987, GZ 21 a Vr 2593/87-9, hat die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien den vom Privatbeteiligten Werner J*** gegen (den Richter des Handelsgerichtes Wien) Dr. Wolfgang K*** wegen § 302 Abs. 1 StGB und anderer Delikte gestellten Subsidiarantrag abgewiesen. Dagegen wendet sich die unmittelbar an den Obersten Gerichtshof gerichtete - als "Einspruch" bezeichnete - Beschwerde des Subsidiarantragstellers. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Gründe: Die Beschwerdeführer haben bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen Dr.Karl V***, Dr.Alfons Z*** und Dr.Einar S*** wegen des Verdachtes nach §§ 146 ff, 302 StGB erstattet. Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurück. Ein Subsidiarantrag der Beschwerdeführer nach § 48 Z 1 StPO wurde von der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien abgewiesen. Das dagegen von den Beschwerdeführern erhobene Rechtsmittel wies das Oberlandesgericht Wie... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs1StPO §188 Abs2StVG §17 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs 4 StVG Beschwerde an OLG gegen einen gemäß § 188 Abs 2 StPO von der Ratskammer nach § 16 Abs 2 Z 5 StVG gefaßten Beschluß zulässig. Entscheidungstexte 11 Os 153/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976 11 Os 153/76 Veröff: EvBl 1977/146 S 305 = SSt 47/59 = RZ 1977/7 S 18 ... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §114 Abs1
Rechtssatz: Gegen Beschlüsse der Ratskammer, mit denen der Antrag des Privatbeteiligten auf Einleitung der Voruntersuchung abgelehnt wird, ist eine Beschwerde nicht zulässig (KH 818 und 1987, Lohsing-Serini, S 174). Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz in Strafsachen findet - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - ein Rechtsmittel nicht statt. Entscheidung... mehr lesen...