Entscheidungen zu § 105 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2014/3/19 15Os25/14m

Norm: StPO §101 Abs3StPO §105 Abs1StPO §105 Abs2
Rechtssatz: Das Erfordernis der
Begründung: eines Antrags der Staatsanwaltschaft ist allein am Zweck zu messen, dem Gericht eine Tatsachengrundlage für eine rechts? und sachrichtige Entscheidung zu vermitteln, wobei die staatsanwaltschaftliche
Begründung: nicht jenen Anforderungen entsprechen muss, die an einen gerichtlichen Beschluss oder ein Urteil gestellt werden. Bei einem Antrag auf Bewilligun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.2014

RS OGH 2013/11/20 9Bs358/13f

Norm: StPO §105 Abs1
Rechtssatz: Die Staatsanwaltschaft hat innerhalb der vom bewilligenden Gericht nach § 105 Abs 1 festgesetzten Frist die gerichtlich bewilligte Maßnahme durchzuführen bzw im Wege der Kriminalpolizei durchführen zu lassen; solange diese Frist nicht abgelaufen ist, kann das bewilligende Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Veränderung dieser Frist vornehmen. Gemäß § 105 Abs 1 zweiter Satz StPO tritt die Bewilligung n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.2013

TE OGH 1987/9/29 15Os130/87

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard L*** (zu 1.) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 letzter Fall StGB sowie (zu 2.) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. im August oder September 1986 eine von unbekannten Tätern (am 2. Juli 1986 dem Josef K***) durch Einbruch gestohlene Bockbüchsflinte samt Zielfernrohr im Wert von ca. 46.000 S, mithin eine Sache, die ein anderer durch ein Ve... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1987

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