Die beschwerdeführende Partei ist Eigentümerin des Objektes "Bad zur Sonne", das gemäß § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) unter Denkmalschutz steht. Mit Schreiben vom 8. November 1991 stellte sie beim Bundesdenkmalamt (BDA) den Antrag, es möge festgestellt werden, daß ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieses Objektes nicht gegeben sei (§ 2 Abs. 1 DMSG). Sie beabsichtige, diese Liegenschaft einer anderen Verwendung zuzuführen, was zuvor den Abriß des bestehenden Obje... mehr lesen...
Index: 77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1990/473;DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1990/473;DMSG 1923 §2 Abs1 idF 1990/473;DMSG 1923 §2 Abs2 idF 1978/167;DMSG 1923 §2 Abs3 idF 1990/473;
Rechtssatz: Ob das geschützte Objekt (hier: Badeanstalt) als Typus einer bestimmten Einrichtung seiner Bestimmung gemäß genützt wird bzw öffentlich zugänglich ist, ist im Verfahren nach § 2 DMSG (iVm § 1 Abs 1 DMSG) im allgemeinen o... mehr lesen...