Entscheidungen zu § 12 Abs. 1Au StrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2011/1/28 6Ob1/11g

Begründung: Die Rechtsmittelwerberin begründet die Zulässigkeit ihres außerordentlichen Revisionsrekurses damit, dass das Rekursgericht von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 2 Ob 270/04a abgewichen sei. Rechtliche Beurteilung Eine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage wird damit nicht aufgezeigt, hängt doch die Entscheidung nicht von der Lösung der bezeichneten Rechtsfrage ab. Wird der Jugendwohlfahrtsträger im Rahmen seiner Interimskompetenz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.2011

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