Begründung: Mit Beschluss vom 22. 10. 2009 entzog das Erstgericht gemäß § 107 Abs 2 AußStrG beiden Eltern die Obsorge für den Minderjährigen und betraute damit vorläufig den Jugendwohlfahrtsträger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die (jeweils auf Übertragung der alleinigen Obsorge an den jeweils antragstellenden Elternteil gerichteten) Obsorgeanträge beider Eltern. Mit Beschluss vom 29. 1. 2010 entzog das Erstgericht den Eltern die Obsorge für den Minderjährigen und betraut... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj S***** S*****, geboren am 11. August 1997, in Obsorge beider Elternteile, hauptsächlich aufhältig beim Vater Dr. A***** S*****, dieser vertreten durch Proksch & Fritzsche Frank Fletzb... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Eltern lebten mit den vier (mit Ausnahme des ältesten gemeinsamen) Kindern im gemeinsamen Haushalt. Die drei älteren Kinder sind seit 29. 5. 2009 bei Pflegeeltern untergebracht. Mit Beschluss vom 15. 7. 2009 wurde den Eltern die Obsorge für das jüngste, am 1. 2. 2009 geborene Kind im Bereich medizinische (Heil-)Behandlung, Bestimmung des Aufenthalts, je einschließlich der gesetzlichen Vertretung entzogen und dem Land Steiermark als Jugendwohlfahrtsträger üb... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete das Haus W***** in ***** und veräußerte die in diesem Objekt gelegenen Wohnungen an die Antragsteller, die die Wohnungen zwischen 1998 und 2000 bezogen. Am 23. 12. 2003 stellte Dr. Herbert T*****, der hier als Vertreter sämtlicher Antragsteller einschreitet und selbst Wohnungseigentümer ist, im eigenen Namen einen Antrag nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG auf Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreise.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge für die fünf Kinder kommt allein der Mutter zu. Die älteren Kinder (die 14-jährige Lara, der 12-jährige Jakob und der 10-jährige David) lehnten ein Besuchsrecht zum Vater ab, weshalb der Vater seinen Besuchsrechtsantrag zu diesen Kindern nicht mehr aufrecht hielt. Verfahrensgegenständlich ist der Antrag des Vaters auf Einräumung eines Besuchsrechts zum 8-jährigen Noah und zum 2-jährigen Samuel; weiters der Antrag der Mutter,... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern des am 31. 5. 1992 geborenen Christian, des am 2. 8. 1996 geborenen Christopher, des am 10. 3. 1999 geborenen Pascal sowie der am 7. 4. 2001 geborenen Marie V*****. Sie lebten mit ihren Kindern zuletzt gemeinsam in *****, in Deutschland. Am 19. 5. 2007 verließ die Mutter mit ihren vier Kindern die Ehewohnung in Deutschland und zog zu ihrer Tante nach F***** in Österreich. Beim Amtsgericht Tettnang in Deutschland w... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 4. 2008 erinnerte das Erstgericht die Gesellschaft an die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 30. 4. 2007 und ersuchte um dessen Einreichung binnen zwei Wochen, andernfalls gegen den Geschäftsführer das Zwangsstrafverfahren eingeleitet werden müsste. Daraufhin ersuchte eine Steuerberatungsgesellschaft namens der Gesellschaft um Fristerstreckung bis zum 31. 5. 2008, da der Antrag auf Löschung der Gesellschaft in den nächsten Tagen überre... mehr lesen...
Norm: AußStrG-BegleitG ArtXXXII §12UVG §4 Z4
Rechtssatz: § 4 Z 4 UVG idF des AußStr-BegleitG BGBl I 2003/112 ist nach dessen ArtXXXII § 12 nicht anzuwenden, wenn die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Festlegung des Unterhalts vor dem In-Kraft-Treten des AußStr-BegleitG eingebracht wurde. Das gilt auch dann, wenn das Unterhaltsbegehren nach Erlassung eines die Vaterschaft feststellenden Teilurteils - ohne gesetzliche Grundlage - in das... mehr lesen...