Norm: AngG §8 Abs1 IIA
Rechtssatz: Berücksichtigung von Provisionen bei Berechnung des Krankenentgelts. Entscheidungstexte 4 Ob 146/65 Entscheidungstext OGH 08.02.1966 4 Ob 146/65 Veröff: DRdA 1966,193 = SozM IC,579 8 ObA 67/02i Entscheidungstext OGH 17.10.2002 8 ObA 67/02i Beisatz: Die Entgeltfortzahlung hat sich im We... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IAngG §27 Z1 E1ASVG §155 Abs1 Z3
Rechtssatz: 1) Gewährt ein Sozialversicherungsträger infolge einer Krankheit erweiterte Heilfürsorge durch Aufenthalt in einem Kurbad (§ 155 Abs 1 Z 3 ASVG), so ist eine durch Krankheit gerechtfertigte Dienstverhinderung anzunehmen (§ 8 Abs 1 AngG) 2) Kein Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG, wenn der Angestellte den Kurantritt erst nach Dienstschluß am Tag vor der Abreise dem Dienstgeber me... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1AngG §23 Abs1 ICAngG §29AngG §36 Abs2
Rechtssatz: Bei der Berechnung des Entgeltes nach § 8 AngG und bei der Bemessung der Abfertigung ist der Monatsdurchschnitt des letzten Jahres heranzuziehen, wenn die Monatsentgelte Schwankungen unterliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 139/59 Entscheidungstext OGH 09.02.1960 4 Ob 139/59 Veröff: Arb 7170 = JBl 1960,613 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIA
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß im Falle der Erkrankung eine Verkaufsprämie nur noch einen Monat hindurch gewährt wird, verstößt gegen die Vorschrift des § 8 AngG. Diese Bestimmung sorgt dafür, daß dem erkrankten Angestellten das bisher bezogene Entgelt durch eine bestimmte Zeit weitergewährt wird. Es kann daher immer nur von dem vor der Erkrankung tatsächlich bezogenen Entgelt ausgegangen werden. Eine Vereinbarung durch ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIB
Rechtssatz: Die Folgen einer Jahrzehnte zurückliegenden Geschlechtskrankheit können nicht als verschuldet angesehen werden, wenn nicht durch besondere Umstände ein Verschulden begründet wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 139/59 Entscheidungstext OGH 09.02.1960 4 Ob 139/59 Veröff: Arb 7170 = JBl 1960,613 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154bAngG §8 Abs1
Rechtssatz: 1) Ein Sportunfall, der zur Arbeitsunfähigkeit führt, ist Unglück im Sinne der §§ 133 c GewO, § 53 HGB und § 616 BGB. 2) Er ist unverschuldetes Unglück, wenn es sich um einen nicht besonders gefährlichen Sport handelt, der die Leistungsfähigkeit des Sporttreibenden nicht wesentlich übersteigt. Schlagworte *D*, Angestellte, Verhinderung, Dienstverhinderung, Unfall,
Verschuld... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IAngG §16AngG §40DO für das Pflegepersonal bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs §54DO für das Pflegepersonal bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs §61
Rechtssatz: Remuneration gebührt bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses, auch wenn gemäß § 8 AngG kein Entgeltsanspruch mehr besteht. Wegen des zwingenden Charakters des § 16 AngG braucht nicht untersucht werden, ob sich das gleiche aus den §§ 54, 61 der D... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IIAZusatzkollV für die Angestellten der ö Konsumgenossenschaften allg
Rechtssatz: Zur Frage, ob der im ZusatzkollV für die Angestellten der ö Konsumgenossenschaften unter B V geregelt "Leistungslohn" als Entgelt im Sinne des § 8 Abs 1 AngG anzusehen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 35/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 35/56 ... mehr lesen...