Norm: ABGB §1157 Abs1AlVG §1 Abs1AngG §18 Abs1ASVG §5 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehene Vorsorge für die negativen vermögensrechtlichen Folgen einer Treuepflichtverletzung, des Arbeitnehmers zu treffen (aus Fürsorgepflicht). Hier: Nach Disziplinarverfahren entlassener definitiv gestellter Angestellter der Z - Bank Austria AG war nach Gesetz nicht arbeitslosenversich... mehr lesen...
Begründung: Der Antragteller ist ebenso wie die Antragsgegnerin eine kollektivvertragsfähige Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Die Behauptung des Antragstellers, daß von dem nicht auf bestimmte Berufsgruppen eingeschränkten Feststellungsantrag eine Vielzahl von Arbeitnehmern erfaßt werde, für die keine von den freiwilligen Berufsvereinigungen abgeschlossenen Kollektivverträge bestehen, wurde von der Antragsgegnerin nicht bestritten und ergibt sich überdies aus der Natur des... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1AngG §18 Abs1ASchG §11
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die zum Ausgleich (individueller) Gebrechen des Arbeitnehmers erforderlichen Ausrüstungen beizustellen (Bildschirmbrille). Besondere Umstände, die allenfalls im Einzelfall die Belastung des Arbeitgebers mit den Kosten einer derartigen Sehhilfe rechtfertigen könnten, wurden hier nicht behauptet (§ 54 Abs 2 ASGG). Entscheidungstexte... mehr lesen...